14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die FBG mbH ist als Erfüllungsgehilfe des Bundes nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig.
Gesetze und tarifvertragliche Vorgaben wie das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Gesetz zur allgemeinen Gleichbehandlung (AGG), der TVöD sowie firmenweite und regionale Betriebsvereinbarungen werden beachtet und umgesetzt. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte als generelle, verbindliche Zielsetzung wird im Rahmen des Compliance-Management-Systems fortlaufend überwacht und gewährleistet.
Über regelmäßige Besprechungstermine auf Leitungs- und Fachebenen, Mitarbeiterversammlungen, Intranet-Veröffentlichungen und die Betriebsräte sind alle Ebenen in das Nachhaltigkeitsmanagement eingebunden. Über das betriebliche Vorschlagswesen wird die Belegschaft zur aktiven Mitwirkung motiviert.
Geschäftliche Risiken, die zu einer Einschränkung von Arbeitnehmerrechten führen, wurden bisher nicht identifiziert.