14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Das Unternehmen hält die Regeln des nationalen Arbeitsrechts ein. Das Unternehmen besitzt neben seinen Sitz in Deutschland keine weiteren Betriebsstätten, weder national noch international.  
Es gelten tarifliche Bestimmungen. Dem Arbeitnehmer werden verständliche Informationen über Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Vergütung sowie Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten zur Verfügung gestellt. Ergänzende Informationen erhalten die Mitarbeiter über eine jährliche Betriebsversammlung und Aushänge am schwarzen Brett.

Entgelt:

- Mindestlohn wird nicht unterschritten
- Entgelt wird nicht zurückgehalten oder mit Verzögerung ausgezahlt
- Arbeitnehmer werden über die Zusammensetzung des Entgeltes informiert
- Die Beteiligung im Nachhaltigkeitsteam oder anderer Gremien werden nicht finanziell oder anderwertig gefördert

Arbeitszeiten:

- Die Arbeitszeiten entsprechen den Tarifbestimmungen (37 Std./Woche)
- Die Zahl der Überstunden ist auf 10 Stunden begrenzt
- Die Arbeitszeit im Schichtbetrieb kann ggf. an persönliche Umstände angepasst werden
- Gleitzeit mit starrer Kernzeit
- überwiegend festgelegte Betriebsferien zu Zeiten von Brückentagen und Ferien

Vereinigung- und Versammlungsfreiheit:

- Betriebsrat vorhanden
- Mitarbeiter werden in Bezug auf ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nicht benachteiligt

Motivation der Mitarbeiter für Nachhaltigkeitsthemen

Um Mitarbeiter für Nachhaltigkeitsthemen zu begeistern, können sie jederzeit Vorschläge im Biederlack-Ideenpool einreichen. Ziel ist es, dass die im Arbeitsalltag beobachteten Vorgänge optimiert werden. Je nach Höhe der Einsparungen, werden Vorschläge finanziell prämiert oder anderweitig ausgezeichnet.

Bei Interesse können Mitarbeiter an Schulungen und Seminaren zu Nachhaltigkeitsthemen bei Externen teilnehmen. Die Kosten werden hierzu vom Unternehmen getragen. Diese Schulungen werden zur Zeit von Unternehmen nicht explizit ausgeschrieben: Mitarbeiter müssen Eigeninitiative ergreifen.