Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt für uns neben den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Bundesarbeitsschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, durch den u.a. Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung grundlegend geregelt sind.
Darüber hinaus liegen verschiedene Dienstvereinbarungen und -absprachen zwischen dem KJR und seinem Personalrat vor, u.a. zu folgenden Themen:
Gemäß dem Bayrischen Personalvertretungsgesetz vertritt der Personalrat die Belange der Mitarbeitenden.
Neben der gesetzlich geregelten Vertretung durch den Personalrat können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mitarbeiterbefragungen (zuletzt 2016) äußern und haben die Möglichkeit, sich am derzeit laufenden Organisationsentwicklungsprozess zu beteiligen.
Eine Beteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement ist durch die Teilnahme am AK Nachhaltigkeit möglich. Auch die Mitarbeit an der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts war für alle Interessierten offen.
Eine internationale Tätigkeit liegt nicht vor.