14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die BARMER gehört nicht nur zu den leistungsstärksten Krankenkassen, sie ist auch ein vorbildlicher Arbeitgeber. Beim Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber 2021“ des „Great Place to Work“-Instituts gelangte sie in der Kategorie „Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden“ erneut auf Platz drei. Grundlage für die Auszeichnung mit dem Siegel „Great Place to Work®” war die Befragung von 1.000 zufällig ausgewählten BARMER Beschäftigten, die ihrem Arbeitgeber ein modernes Arbeitsumfeld und eine ausgeprägte, motivierende Arbeitskultur bescheinigten. Darüber hinaus gaben Unternehmensverantwortliche Auskunft zu Maßnahmen und Instrumenten ihrer Personal- und Führungsarbeit. Seit dem Jahr 2002 zeichnet das genannte Forschungs- und Beratungsinstitut Unternehmen und Organisationen aller Branchen und Größen für ihr besonderes Engagement bei der Gestaltung guter und förderlicher Arbeitsbedingungen aus.  
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BARMER sind im Inland beschäftigt. Ihre Interessenvertretung wird gemäß des Bundespersonalvertretungsgesetzes überregional durch den Hauptpersonalrat sowie die Jugend und Ausbildungsvertretung wahrgenommen. Regional sind die örtlichen Personalvertretungen aktiv. Die Rechte der schwerbehinderten Mitarbeitenden werden durch die Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen. Das Thema Gleichstellung wird durch die Gleichstellungsbeauftragte begleitet und überwacht. Die BARMER steht mit den Gremien über ihre gesetzlichen Verpflichtung hinaus in einem konstruktiven und vertrauensvollen Dialog. Es ist gewährleistet, dass sämtliche rechtlichen und tariflichen Standards eingehalten werden. Die Einhaltung der Arbeitssicherheit wird durch eigene oder beauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit garantiert. Zielvereinbarungen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der vorgeschriebenen Umsetzung entbehrlich.
  Seit Jahren ist das Ideen/und Innovationsmanagement der BARMER ein etabliertes Instrument, das die Beteiligung unserer Mitarbeitenden fördert. Viele Vorschläge und Produktideen leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. So werden durch die Mitwirkung unserer Beschäftigten Prozesse ressourceneffizienter gestaltet oder die Versorgung unserer Versicherten durch neue Produkte und Präventionsideen verbessert. Zugrunde liegt ein transparenter, systematischer und für alle im Intranet nachvollziehbarer Prozess

Einen wichtigen Ansatzpunkt zum Thema Nachhaltigkeit sieht die BARMER bereits bei den Auszubildenden. Diese werden im Rahmen ihrer Ausbildung für die Themen Umweltschutz und achtsame Ressourcenverwendung sensibilisiert. Ihr persönliches Engagement können Beschäftigte im Mitarbeiterportal der BARMER unter der Kategorie "Soziales Engagement" bekannt machen. So drückt das Unternehmen seine Wertschätzung aus und ermöglicht es, Aktionen und Projekte bekannter zu machen und weitere Unterstützung zu finden. Auch in unserer Mitarbeitenden-Zeitschrift werden regionale Aktionen bundesweit kommuniziert.
  Als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Teil der staatlichen Verwaltung sind wir bereits durch die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 GG) an gesetzliche und tarifliche Bestimmungen gebunden, deren Einhaltung durch die genannten Kontrollgremien überwacht wird. Es liegen somit keine Risiken vor.