Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Zielsetzungen, Strategien, Maßnahmen und Zielerreichung im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte
Mit alleinigem Firmensitz in Deutschland halten wir alle national und international anerkannten Standards in Bezug auf Arbeitnehmerrechte ein, weshalb wir uns hier keine Ziele setzen. FutureCamp beachtet selbstverständlich alle national geltenden Arbeitsstandards sowie die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Relevante Gesetze (Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz) werden im Mitarbeiterhandbuch online zur Verfügung gestellt.
Zu den obersten Nachhaltigkeitszielen von FutureCamp gehört es, seinen Mitarbeitern einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz zu bieten. Konkret streben wir schon immer dauerhafte Festanstellungen an. Praktikanten oder Werkstudenten können bei persönlicher und fachlicher Eignung in eine Festanstellung übernommen werden, wenn sich für sie eine geeignete Vakanz ergibt. Befristete Verträge bieten wir eher in Ausnahmefällen an. Durch unser Arbeitszeitmodell - flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und Übertageregelungen in weitgehender Selbstverantwortung, Möglichkeiten zu Wechseln zwischen Voll- und Teilzeit, zu Sabbaticals - bemühen wir uns nicht nur um maximale Attraktivität der Arbeitsplätze, sondern binden auch die Mitarbeiter beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes selbst mit ein. Auch bei der Neueinstellung von Bewerbern hat die Mitarbeiterschaft ein gewisses Mitspracherecht, damit das Team auch mit neuen Kollegen optimal funktioniert: Die bei der Geschäftsführung schon erfolgreichen Kandidaten werden vor der finalen Stellenzusage erst noch dem Team vorgestellt. Neue Mitarbeiter integrieren wir anhand eines 4-wöchigen On-Boarding-Prozesses rasch ins Team und in die Aufgaben bei uns, indem sie von Schlüsselpersonen in die jeweiligen Inhalte und Abläufen eingewiesen werden.
Auf Grund unserer Unternehmensgröße sind unsere Mitarbeiter nicht gewerkschaftlich organisiert. Um ihnen aber eine Plattform für einen gemeinsamen Austausch ohne die Anwesenheit von Mitgliedern der Geschäftsführung zu geben, wurde im Juli 2010 die Mitarbeiterinteressenvertretung (MIV) ins Leben gerufen (siehe auch Kriterium 7. Kontrolle).
Um den Gesundheitsschutz einzuhalten, haben wir einen weiblichen und einen männlichen Ersthelfer ernannt, die regelmäßig an Erste Hilfe-Kursen teilnehmen, damit im Fall der Fälle eine qualifizierte Erstversorgung bei Arbeitsunfällen stattfinden kann. Im 1. Quartal 2022 werden weitere Mitarbeiter zu Ersthelfern qualifiziert.
Arbeitssicherheit ist in unserem Beratergeschäft nur bei bestimmten Projekten (Energieeffizienz, operativer Emissionshandel, Managementsysteme) vor Ort bei Anlagenbegehungen bei unseren Kunden ein Thema. Hier erfolgt vorschriftsgerecht jeweils immer eine Einweisung beim Kunden. Die Berater haben entsprechend ihre – vom Unternehmen gestellten – Sicherheitsschuhe dabei und werden mit Helmen und Ohrschutz vor Ort vom Kunden ausgestattet.
Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am Nachhaltigkeitsmanagement unseres Unternehmens
Hinsichtlich unserer internen Nachhaltigkeit ist jeder Mitarbeiter aufgerufen, eigene Ideen ins Spiel zu bringen und diese – soweit der dafür erforderliche zeitliche und finanzielle Rahmen es zulässt – auch umzusetzen. Den Mitarbeitern stehen hierfür verschiedene Wege offen: direkter Dialog mit den anderen Mitarbeitern oder der Geschäftsführung, die Strategietagung, Kommunikation/ Delegation an die AG Nachhaltigkeit, Verankerung in der MIV.
Einhaltung von deutschen Standards und Umsetzung von internationalen Regeln im Ausland
International sind wir beispielsweise im Rahmen von Projekten zum Wissensaufbau im Auftrag des Bundesumweltministeriums, der GIZ oder der Weltbank international tätig. Unsere (öffentlichen) Auftraggeber verlangen die Einhaltung von Verhaltensregeln und -normen auf dem Niveau deutscher Standards auch im Ausland, was wir diesen garantieren. Wenn wir im Auftrag von privaten oder öffentlichen Organisationen beispielsweise Klimaschutzprojekte im Ausland durchführen, sorgen die dabei angewandten, international anerkannten Standards wie CDM oder Gold Standard dafür, dass internationale Arbeitnehmerrechte eingehalten werden.
Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte
Wir sehen keine Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit oder Dienstleistungen ergeben, die negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte haben könnten. Als Unternehmensberatung und auf Grund unserer Geschäftstätigkeit agieren wir nicht in einer Branche, die prekäre Arbeits- und Dienstverhältnisse erlaubt. Darüber hinaus geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, den Arbeitsort und die Aufgabenschwerpunkte weitestgehend selbst zu bestimmen. Zudem haben wir aufgrund unserer Geschäftstätigkeit keine körperlichen Risiken, denen unsere MA ausgesetzt sind.