14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Einhaltung der nationalen und international anerkannten Standards zu Arbeitnehmerrechten wird im eigenen Betrieb in Wetter und in der Lieferkette umfänglich gewährleistet. Das Unternehmen ist nur am Standort Wetter tätig.

Unser Ziel, Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette einzuhalten, gewährleisten wir durch Detaillierte Ausführungen sind dem Kriterium 17 Menschenrechte so wie im Kriterium 2 Wesentlichkeit und 4 Teife der Wertschöpfungskette zu entnehmen.
Unser Ziel, die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte an unserem Standort in Wetter einzuhalten werden durch zusätzliche Leistungen übertroffen:
Das Unternehmen ist als Beispiel für „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ in einer Studie von GermanWatch und Brot für die Welt erwähnt. ( https:// germanwatch.org/de/download/14730.pdf )
Die Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement wird kontinuierlich gefördert, durch regelmäßige Information zur Nachhaltigkeitsstrategie, durch Aufklärung zu Risiken in der Lieferkette von Naturstein oder Trainings zum Verhalten gegenüber den Kunden.
Ökologisches Verhalten der Mitarbeitenden wird zudem gefördert, durch Informationen zum umweltschonenden Verhalten vor Ort durch Mülltrennung etc. Dem damaligen Mitarbeiter, der in der Nähe des Betriebes wohnt, wurde ein Fahrrad geschenkt.
Risiken in Bezug auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte im unternehmerischen Handeln sieht die Steinbildhauerei Vincent nicht.