Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Für die Wahrung der Rechte der Mitarbeiter setzen sich die Betriebsräte in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und der Personalabteilung am Sitz der Duales System Holding ein.
Das Personalmanagement informiert regelmäßig über geplante personelle und strukturelle Maßnahmen. Die erfolgreiche Abstimmung mit den Betriebsräten basiert seit vielen Jahren auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit – auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Die Unternehmensgruppe ist Mitglied im Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.V., es gelten daher für die tariflichen Mitarbeiter die Tarife der chemischen Industrie.
Im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte hält sich die Unternehmensgruppe in Deutschland als auch im Ausland an die jeweils gültigen Gesetze.
Regelmäßiger Austausch und individuelle Förderung sind essenziell, um auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter eingehen zu können, Vertrauen zu schaffen und die Potenziale der Mitarbeiter optimal zu entfalten. Hierzu hat die DSD-Gruppe im Berichtszeitraum die internen Kommunikationskanäle weiterentwickelt. Ziel ist es unter anderem, den Wissenstransfer innerhalb der Gruppe weiter zu verbessern und das Intranet zu einem kollaborativen Werkzeug zu erweitern; die Einführung eines „Ideenfrühstück“ des CEO mit Mitarbeitern in 2015 soll ein wesentliches Element werden, um die interne Kommunikation zu vereinfachen und zu stärken.
Mit der Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesen in 2015 können die Mitarbeiter ihre Verbesserungsvorschläge wie z.B. zur Arbeitsorganisation und den Arbeitsabläufen, zur Pflege und Beschaffung von Betriebsmitteln, zur ökologischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit der Arbeit, zur Arbeits- und Produktqualität oder Erhöhung des Qualitäts- und Servicelevels formlos über eine zentrale Stelle einreichen. Die Beiträge sollen helfen die tägliche Arbeit positiv zu beeinflussen, die Prozesse einfacher, besser, mitarbeiter-, kunden- und umweltfreundlicher sowie wirtschaftlicher zu gestalten. Als Anreiz sieht die Betriebsvereinbarung zum Vorschlagswesen auch eine mögliche Bonifizierung umgesetzter Vorschläge vor.
Siehe auch Nachhaltigkeitsbericht 2013/2014, Seite 30/31/32
https://www.gruener-punkt.de/de/kommunikation/mediathek.html