Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

zu a) 
Ausgehend von der aktualisierten Risikoanalyse wurde die BVG AöR im Jahr 2022 hinsichtlich Korruptionsrisiken geprüft. Tochtergesellschaften wurden dabei nur hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit aus Korruptionsrisiken der BVG AöR berücksichtigt. Eine eigene Risikoanalyse gibt es für diese noch nicht.  

zu b)
Erhebliche Korruptionsrisiken wurden nicht festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf  das Geschäftsjahr 2022 und sind der Korruptions-Berichterstattung 2022 entnommen:

zu a) 
Keine, im Berichtszeitraum 2022 sind keine bestätigten Korruptionsvorfälle festgestellt worden.

zu b) 
Keine, im Berichtszeitraum 2022 ist aufgrund von Korruption kein Beschäftigter entlassen oder abgemahnt worden.

zu c) 
Es gab keine Vorfälle dieser Art, Geschäftspartnerverträge wurden nicht aufgrund von Korruption gekündigt oder aus diesem Grund eine Verlängerung unterlassen.

zu d) Öffentlich-rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption gegen die BVG AöR oder deren Angestellte gab es im Berichtszeitraum 2022 nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

zu a) bis c) 
Für BVG AöR sind im Berichtszeitraum keine erheblichen Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich ausgesprochen worden.   Seitens BVG AöR wurde kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt.