Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Die Auseinandersetzung mit Korruption wird unter anderem durch Schulungen stetig gefördert. Alle Mitarbeiter werden so aufgeklärt, sodass Korruption vorgebeugt und verhindert wird. Die Geschäftstätigkeit der Evenord-Bank wird zudem durch externe Partner geprüft. Für den Fall eines Korruptionsverdachts steht ein Whistleblowersystem zur Verfügung. Alle Mitarbeiter sind über die genannten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt und in die Vorgehensweisen integriert, sodass die externen Prüfungen sowie die interne Korruptionsvorbeugung die vollständige Geschäftsstätigkeit abdeckt. Im Risikohandbuch werden jährlich die operationellen Risiken überprüft.

Anmerkung: Es wurden keine Korruptionsrisiken ermittelt.

Aufgrund der geringen Unternehmensgröße (unter 40 Mitarbeiter) können Auswertungen in diesem Rahmen nicht erhoben und analysiert werden. 

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

In den vergangenen Geschäftsjahren gab es keine Korruptionsfälle im Unternehmen. 

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtsjahr 2019 sind keine Bußgelder sowie keine nicht-monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften angefallen.