Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft werden.

Die ZDF-Revision hat in den Jahren 2020/2021 neben Prüfungen in der Zentrale in Mainz, eine Beteiligung und drei Außenstudios (Inland) geprüft.  

Zudem wurde bei der ZDF-Enterprises GmbH (seit 01.04.2022 ZDF Studios GmbH) als einer weiteren Beteiligung die interne Revision von einem externen Dienstleister durchgeführt, in deren Rahmen auch eine Beteiligung von ZDF-Enterprises geprüft wurde.
  

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Erhebliche Korruptionsrisiken wurden im Jahr 2020/2021 nicht festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsfälle.

Es gab im Berichtszeitraum keine bekannten Korruptionsfälle.


b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

Entsprechend der Ausführungen zu Punkt a. gab es keine Entlassungen oder Abmahnungen aufgrund von Korruption.

Angaben zu Verträgen, die aufgrund von Verstößen in Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden (c.) und öffentliche rechtliche Verfahren in Zusammenhang mit Korruption (d.) sind nicht bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es ist kein Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften bekannt, in dem erhebliche Bußgelder und nicht monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften auferlegt wurden.