Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Eine Prüfung auf Korruption erfolgt nur im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung aller Organisationseinheiten erfolgt nicht, sodass die Angabe von Geschäftsstandorten, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden, nicht zweckmäßig erscheint.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
In den vergangenen drei Jahren lagen keine bestätigten Korruptionsfälle vor und daher wurden auch keine spezifischen Maßnahmen zur Korruptionsverhinderung ergriffen.
Der Erfolg der präventiven Maßnahmen im Rahmen des Compliance-Managements zeigt sich in der geringen Anzahl an Compliance-Verdachtsfällen in den vergangenen Jahren. Der einzige im Geschäftsjahr 2020 gemeldete Compliance-Verdachtsfall hat zwar eine entsprechende Compliance-Prüfung nach sich gezogen, allerdings haben sich die Vorwürfe nicht erhärtet und zu keiner (monetären) Strafe geführt. Darüber hinaus sind im Jahr 2020 keine Bußgelder oder nicht monetären Sanktionen für die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften angefallen.
Compliance-Verdachtsfälle2018: 0 Compliance-Verdachtsfälle2019: 0 Compliance-Verdachtsfälle
2020: 1 Compliance-VerdachtsfallVergleiche Bericht 2020 (Seite 97). Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Der einzige im Geschäftsjahr 2020 gemeldete Compliance-Verdachtsfall hat zwar eine entsprechende Compliance-Prüfung nach sich gezogen, allerdings haben sich die Vorwürfe nicht erhärtet und zu keiner (monetären) Strafe geführt. Darüber hinaus sind im Jahr 2020 keine Bußgelder oder nicht-monetäre Sanktionen für die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften angefallen.
Schutz der Privatsphäre des Kunden (optional)
Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und einer Vielzahl von Berichterstattungen in den Medien werden die Menschen zunehmend sensibler im Umgang mit personenbezogenen Daten. Im Sinne der Transparenz weist VIVAWEST seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 die Anfragen zum Thema Datenschutz auch in der jährlichen Berichterstattung aus. Im Berichtsjahr waren es zum Stichtag 31. Dezember 2020 insgesamt 69 Datenschutzanfragen und damit 10,4 Prozent weniger als im Vorjahr.
Im Berichtszeitraum sind insgesamt neun Datenschutzverletzungen bekannt geworden. Davon sind zwei Fälle bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anhängig. Die Datenschutzbeauftragte des Konzerns hat in allen neun Fällen entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die zum Schutz der Privatsphäre der Kunden ein wiederholtes Vorkommen verhindern sollen.
Datenschutzanfragen2018: 342019: 77 (+ 126,5 %)2020: 69 (- 10,4 %)Vergleiche Bericht 2020 (Seite 92 f.).