Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Eine Prüfung auf Korruption erfolgt nur im Verdachtsfall. Eine systematische Prüfung aller Organisationseinheiten erfolgt nicht.

Unter Berücksichtigung der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937, welche Ende des Jahres 2022 vom Bundestag im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen wurde, wurde ein Hinweisgebersystem auf der Website von VIVAWEST zur Verfügung gestellt, welches eine anonyme Meldung von Verstößen gegen Gesetze oder die Werte von VIVAWEST ermöglicht.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 46).

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

In den vergangenen drei Jahren lagen keine bestätigten Korruptionsfälle vor. Daher wurden auch keine spezifischen Maßnahmen zur Korruptionsverhinderung ergriffen.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 46).

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtsjahr gab es insgesamt vier Compliance-Verdachtsfälle. Zwei dieser Verdachtsfälle konnten bereits ausgeräumt werden und in einem Fall ist die Untersuchung aktuell noch nicht abgeschlossen. Der vierte Fall führte zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Compliance-Verdachtsfälle
2020: 1 Compliance-Verdachtsfall
2021: 
7 Compliance-Verdachtsfälle
2022:
 4 Compliance-Verdachtsfälle

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 46).


Schutz der Privatsphäre des Kunden (optional)
Im heutigen digitalen Zeitalter erhält das Thema Datenschutz eine immer größere Bedeutung. Auch die Vielzahl von Berichterstattungen in den Medien führt zu einer zunehmenden Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten. Diese Entwicklung machte sich im Berichtsjahr im Zuge des Versands der Datenschutzinformationen zur Befragung des Zensus 2022 an diejenigen Mieter mit Teilinklusivmieten bemerkbar. So lagen zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 133 Datenschutzanfragen vor und damit 66,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Sinne der Transparenz weist VIVAWEST seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 die Anfragen zum Thema Datenschutz auch in der jährlichen Berichterstattung aus.

Durch eine nochmals gesteigerte Schulungstätigkeit konnte das Bewusstsein bei den Beschäftigten zum Thema Datenschutz weiter gesteigert werden. Im Berichtszeitraum ist eine Datenschutzverletzung bekannt geworden. Bei dieser Datenschutzverletzung handelte es sich um einen Cyberangriff auf einen Auftragsverarbeiter, der keine internen Prozessanpassungen notwendig machte. Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) wurde dieser Fall vorsorglich gemeldet, der ohne Restriktionen für VIVAWEST blieb.

Datenschutzanfragen
2020: 69
2021: 80 (+ 15,8 %)
2022: 133 (+ 66,3 %)

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 41 f.).