Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Korruptionsrisiken bestehen bei der Bundesdruckerei-Gruppe wie in den meisten Unternehmen vor allen im Einkauf und Vertrieb. Nach dem Europäischen Vergaberecht ist die Bundesdruckerei GmbH als öffentlicher Auftraggeber ab bestimmten Schwellenwerten verpflichtet, Beschaffungen europaweit formell auszuschreiben. Durch strenge Vorschriften im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und dem transparenten Vergabeprozess werden Korruptionsrisiken deutlich gemindert. Bei Aufträgen aus dem hoheitlichen Bereich werden die Lieferanten vorgegeben, so dass dort kein Korruptionsrisiko besteht.

Alle zwei Jahre findet die Prüfung des Compliance-Management-Systems zum Teilgebiet Anti-Korruption für die gesamte Unternehmensgruppe statt. Der neue Betriebsstandort in Kroatien, die Maurer Electronics Split d.o.o, ist davon ausgenommen, da an diesem Standort kein Vertrieb stattfindet und die Abteilung Einkauf keine wesentlichen Geschäfte tätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es gab keine zu berichtenden Fälle in diesem Jahr.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Es gab keine Fälle der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.