Leistungsindikator GRI SO2
Prozentsatz und Anzahl der Geschäftseinheiten, die auf Korruptionsrisiken hin untersucht wurden.
Das Compliance Office der DZ BANK besteht aus den Gruppen Kapitalmarkt-Compliance sowie Geldwäsche- und Betrugsprävention. Die Gruppe Kapitalmarkt-Compliance ist verantwortlich dafür, dass die wertpapierhandelsrechtlichen Regelungen eingehalten werden, beispielsweise das Verbot von Insiderhandel und die Regelungen hinsichtlich privater Mitarbeitergeschäfte. Die Gruppe Geldwäsche- und Betrugsprävention stellt sicher, dass Geldwäsche verhindert wird und setzt Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen in der DZ BANK sowie in der DZ BANK Gruppe um. In jedem Geschäftsbereich der Bank gibt es einen Verantwortlichen, der als permanenter Ansprechpartner fungiert und in Abstimmung mit der Revision und dem Compliance Office sicherstellt, dass die erforderlichen Maßnahmen wirksam in die Arbeitsprozesse einbezogen und gelebt werden.
Unter dem Dach des 2012 eingeführten Verhaltenskodex vereinigt die DZ BANK verschiedene Instrumente zur Betrugsprävention. Dazu gehören unter anderem die Richtlinien für den Umgang mit Geschenken sowie ein Hinweisgebersystem und Schulungen. Außerdem wurden im Jahr 2012 die Arbeitsanweisungen zur Betrugsprävention einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Marktpreismanipulationen im Sinne des § 25c KWG neu gefasst.
Regelmäßig erhalten unsere Mitarbeiter verpflichtende Schulungen zu den Themen Compliance für Banken, Geldwäscheverhinderung, Verbot von Marktpreismanipulation und Betrugsprävention. Das Ziel, mehr als 90 Prozent der schulungspflichtigen Mitarbeiter bis Ende 2013 zur Betrugsprävention zu schulen, konnten wir bereits 2012 mit Abdeckungsgraden von 97 bis 99 Prozent übererfüllen. Zusätzlich zu unseren Schulungsmaßnahmen haben wir 2012 eine Software zur Untersuchung aller Handelsgeschäfte auf Marktpreismanipulation eingeführt.
Leistungsindikator GRI SO7
Anzahl der Klagen, die aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopol-bildung erhoben wurden und deren Ergebnisse.
Im Berichtszeitraum gab es keine Klagen aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- oder Monopolbildung.
Leistungsindikator GRI SO8
Wesentliche Bußgelder (Geldwert) und Anzahl nicht monetärer Strafen wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften.
Sollte es zu Vorfällen dieser Art kommen, berichten wir darüber in unserem
Jahresabschluss- und Lagebericht sowie in unserem
Geschäftsbericht.