Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Da wir kein produzierendes Unternehmen sind, liegt das Risiko von Korruptionen bei uns nicht in den Geschäftsstellen. Eine Prüfung auf Korruptionsrisiken wurde deshalb in den Geschäftsstellen bisher nicht durchgeführt. Als größtes Risiko für Korruption wird der versuchte oder erfolgte Gewinn von Aufträgen durch unzulässige Gegenleistungen eingeschätzt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, haben wir einen Code of Conduct veröffentlicht. Allen Mitarbeitenden in der adesso Group ist dadurch bekannt, dass Korruption mit sofortiger Entlassung sowie Anzeige bei Strafverfolgungsbehörden geahndet wird.

Da die adesso Group in den vergangenen Jahren international expandiert ist und damit weitere Rechtssysteme betreten hat, bestehen mögliche Risiken zudem in der Nichtkenntnis von Recht und Praxis im Geschäftsleben sowie durch die entfernungsbedingt erschwerte direkte Einsichtnahme durch den Vorstand.

Um Compliance-Risiken entgegen zu wirken, haben wir die Stelle des Compliance-Beauftragten eingerichtet, ein Insiderverzeichnis angelegt und betreiben laufend die Identifikation von Vorgängen, die entweder Insidertatbestände sein könnten oder zu Ungleichgewichten in der Information des Kapitalmarkts führen könnten.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Für das Geschäftsjahr 2020 sind uns keine Korruptionsfälle bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Geschäftsjahr 2020 sind uns weder Sanktionen noch Bußgelder aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich verhängt worden.


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
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Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
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