Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Im Berichtszeitraum haben wir Compliance- und Korruptionsrisiken in verschiedenen Geschäftsbereichen extern analysieren lassen. In die Prüfung waren zunächst alle Geschäftsbereiche und Abteilungen der RSAG einbezogen. In den dabei als korruptionsgefährdet eingestuften Bereichen (zum Beispiel Einkauf, Vertrieb, Werkstatt) wurden anschließend detaillierte Risikoanalysen durchgeführt. In den Risikoanalysen wurden Sachverhalte ermittelt, die bei Verstößen beispielsweise eine Geldstrafe oder den Entzug von Genehmigungen nach sich ziehen würden. Es wurden folgende Geschäftsbereiche und Abteilungen geprüft: Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Logistik und Technik, Unternehmenskommunikation, Finanzen und Verwaltung sowie die Tochtergesellschaft ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH. Das entspricht etwa 80 Prozent des Unternehmens.

Unsere Stakeholder haben das Thema Integre Unternehmensführung und Compliance im Vergleich zu anderen Themen als nicht sehr risikobehaftet bewertet.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Berichtszeitraum 2017/18 gab es bei der RSAG keinen Korruptionsfall. 

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Berichtszeitraum 2017/18 erhielt die RSAG keine Bußgelder.