Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

In allen Geschäftsbereichen wurde 2012 eine Analyse  möglicher  Compliance-Risiken von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. In 17 Workshops mit Führungskräften über alle Hierarchieebenen hinweg wurden 25 potenzielle Compliance-Risiken diskutiert.

Der Vorstand hat darüber hinaus im Rahmen des Risiko- und Compliance-Managements ein Risiko zum Thema Unternehmerische Entscheidung / Missmanagement identifiziert, welches mit dem Stichwort „Haftung für Tun und Unterlassen“ umschrieben werden kann. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventuren wurden von den Geschäftsbereichen keine Korruptionsrisiken identifiziert.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Im Jahr 2016 wurden bei der WBD keine Korruptionsfälle, Strafen in Bezug auf Umweltgesetze und -vorschriften oder Verstößen gegen Gesetze und /oder Regulierung im sozialen und ökonomischen Bereich bekannt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Jahr 2016 wurden bei der WBD keine Bußgelder oder nicht-monetäre Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften fällig.