Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

  1. Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Risikoanalysen und laufenden Überwachungshandlungen werden alle Mitarbeiter auf Korruptionsrisiken in allen Geschäftsbereichen geprüft.
  2. Aktuell gehen wir von einem niedrigen Risiko im Zusammenhang mit Korruption aus.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

  1. Im Berichtszeitraum lagen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
  2. Im Berichtszeitraum erfolgten keine durch bestätigte Korruption bedingten Abmahnungen oder Entlassungen.
  3. Im Berichtszeitraum lagen keine bestätigten Vorfälle vor, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
  4. Im Berichtszeitraum wurden in Hinblick auf Korruption öffentliche Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eingeleitet.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

a./b./c. Die Sparkasse Regensburg hat im Berichtszeitraum in Einzelfällen intern Gesetzesverstöße festgestellt, es wurden aber keine Bußgelder oder sonstige monetäre Sanktionen verhängt.