20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Die Hochschule legt dar, welche Standards und Prozesse existieren, sowie welche Maßnahmen zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und Korruption ergriffen werden.

Sie legt insbesondere dar, wie Verstöße gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das neue Hochschulgesetz von 2014 hat zum Ziel, gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen zu schaffen. Die HNEE hat u. a. eine Ethikkommission gegründet und eine deutliche Öffnung der Hochschulzugangsberechti­gung vollzogen.
Im Oktober 2015 hat der Senat der HNE Eberswalde eine neue Schutzrechts- und Verwertungsstrategie beschlossen. Darin regeln wir verbindlich den Umgang mit dem geistigen Eigentum. Hier geht es konkret um Erfindungsmeldungen und Patentverwertungen im Rahmen der Tätigkeit an der HNEE. Die Schutzrechts- und Verwertungsstrategie ist Voraussetzung für die weitere Patentverwertungsförderung des Bundes ab 2016, an der sich die HNE Eberswalde auch weiterhin beteiligen wird.

Den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich einer Korruptionsrichtlinie und der Berufung eines Korruptionsbeauftragten werden wir voll gerecht. Nebentätigkeiten müssen an der HNEE angezeigt werden.
Bei wichtigen Entscheidungen gilt grundsätzlich das „Vier-Augen-Prinzip“. 

Mit unserer Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis von Mai 2002 legt unsere Hochschule dar, dass wir die Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützen und für uns als verbindlich anerkennen. Durch den Präsidenten wurde eine Vertrauensperson für gute wissenschaftliche Praxis benannt, die jederzeit für Hinweise  zu Fehlverhalten in der wissenschaftlichen Arbeit offen ist. Nach Prüfung der vermeintlichen Verstöße werden diese in der Studienkommission behandelt, die anschließend eine Handlungsempfehlung formuliert.

Detaillierte Informationen hierzu sind im Bericht zur nachhaltigen Entwicklung unserer Hochschule 2014/2015 in Kap. 2 „Nachhaltigkeit in der Lehre“, im Abschnitt „Vor, während und nach dem Studium – Lebenslange Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und in Kap. 3 „Zukunftsfähige Wissenschaft“, Abschnitt „Centre for Econics and Ecosystem Management“ zu finden.