20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Michael Koch GmbH stellt durch die Einhaltung der intern und extern geltenden Regularien sicher, auch weiterhin von Geschäftspartnern und der Gesellschaft als vertrauenswürdiges Unternehmen wahrgenommen zu werden und gleichzeitig den nachhaltigen Unternehmenserfolg sicherzustellen.

Dies gilt auch für die Anwendung ethischer Prinzipien auf den Bereich des wirtschaftlichen Handelns sowie der freie Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen, der nach der Meinung der Michael Koch GmbH ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft ist. Die Michael Koch GmbH ist Mitglied bei Transparency International Deutschland e.V., einem Verein dessen Ziel es ist, das öffentliche Bewusstsein über die schädlichen Folgen der Korruption zu schärfen und nationale und internationale Integritätssysteme zu stärken.

In der interne Betriebsordnung gibt es einen Abschnitt über den „Umgang mit Geschäftspartnern, Amtsträgern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden". Alle Entscheidungen bei Vergabefahren erfolgen nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Die Michael Koch GmbH toleriert keine Art von Korruption. Dies gilt für alle Mitarbeiter, Geschäftsführer, Eigentümer sowie die Geschäftspartner der Michael Koch GmbH. Hierzu gehören alle Versuche, sich durch aktive oder passive Korruption, durch Manipulation, durch den Missbrauch von Informationen oder andere unlautere Handlungsweisen Vorteile zu verschaffen.

Bestechungsversuche jeder Art sind sofort an die Geschäftsführer zu melden. Die Meldungen können auch anonym vorgenommen werden. Aufgedeckte Korruptionsfälle werden mit aller Konsequenz verfolgt, arbeitsrechtlich ist mit fristloser Kündigung zu rechnen. Mit der Mitgliedschaft in der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International Deutschland e.V. will die Michael Koch GmbH ein Zeichen setzen und alle gleichzeitig für diese Thematik sensibilisieren. Wird ein Korruptionsfall im Unternehmen öffentlich bekannt, wird Transparency International Deutschland e.V. darüber informiert, soweit die Rücksichtnahme auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren dies zulässt. Im Jahr 2019 konnten keine Korruptionsfälle oder Bestechungsversuche aufgezeigt werden.

Der Abschluss von Geschäften auf Gegenseitigkeit ist für alle Mitarbeiter untersagt.
Mit den Wettbewerbern der Michael Koch GmbH finden keinerlei Absprachen bezüglich wettbewerbsbeeinflussender Maßnahmen statt. Die Michael Koch GmbH nimmt keinen unangemessenen bzw. unsachlichen Einfluss auf Amtsträger und Vertreter öffentlicher Körperschaften. Die Beeinflussung geschäftlicher Beziehungen durch die Gewährung von Spenden und sonstigen Zuwendungen ist nicht erlaubt.

Die Verantwortlichkeit für Compliancethematiken liegt bei der Geschäftsführung. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich gesetzes- und richtlinienkonform zu verhalten. Die interne Betriebsordnung wird jährliche aktualisiert und an die Mitarbeiter verteilt. Jeder Mitarbeiter muss die Kenntnisnahme durch eine Unterschrift betätigen und wird hierdurch für die Thematiken sensibilisiert.

Ein detaillierteres Aufzeigen von wesentlichen Risiken nach außen ist hier von der Geschäftsführung nicht gewünscht.