20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance-Beauftragter der Stiftung ist der Vorstand, der dafür verantwortlich ist, dass externe und Richtlinien eingehalten werden und der für diesen Zweck speziell geschult und durch den TÜV Rheinland zertifiziert ist. Der Vorstand sensibilisiert die Bereichsleiter und die Mitarbeiter für die Themen Anti-Korruption und Compliance.

Meldungen über Verstöße gegen die Satzung oder gegen eine der Richtlinien können über einen externen Ombudsmann, ein Online-Kontaktformular, per Telefon oder dem Stiftungsrat oder Betriebsrat eingereicht werden.