Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Es ist Ziel der Sparkasse, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Hierzu wurde eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen getroffen, zu denen z.B. die schriftlich fixierte Aufbau- und Ablauforganisation, Verhaltens- und Ethikrichtlinien und das interne Kontrollsystem zählen, das auch die Einrichtung einer internen Revision und die Bestellung von Compliance-Beauftragten umfasst. Im Rahmen von Prüfungs- und Risikoberichten wird der Geschäftsleitung über die Einhaltung von Normen berichtet und in dessen Folge auch Maßnahmen zur Behebung getroffener Feststellungen eingeleitet. Durch diese Prozesse wird die ständige Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen gewährleistet.
Als öffentlich rechtliches Institut legt die Sparkasse Offenburg/Ortenau größten Wert auf integres Handeln. Es gibt Verhaltens- und Ethikrichtlinien (Code of Conduct) zur Vermeidung von Korruption und Bestechung sowie Regelungen zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorstände verbindlich sind. Der Belegschaft sind die Richtlinien bekannt und zugänglich. Es wird keine Form der Korruption oder Bestechung toleriert. Weder werden Entscheidungsträger, Behörden oder staatliche Institutionen beeinflusst, indem ihnen Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt werden, noch nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solche Vorteile entgegen, durch die sie einem Interessenkonflikt ausgesetzt oder in ihrer Urteilsfähigkeit beeinträchtigt werden können.
Von Kunden und Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie Gesetze und Regularien einhalten. Missachtungen von Gesetzen, strafbare Handlungen oder unethische Geschäftspraktiken werden nicht unterstützt oder hingenommen. Besonderes Augenmerk gilt der Geldwäscheprävention, der Terrorismusfinanzierung und betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Sparkasse Offenburg/Ortenau.
Hinweise und Beschwerden über eventuelle Missstände innerhalb der Sparkasse Offenburg/Ortenau werden umgehend und unvoreingenommen geprüft. Sofern erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen veranlasst.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau kooperiert uneingeschränkt mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden.
Geschäftspartner werden fair behandelt. Mit Behörden in Deutschland und im Ausland wird auf Basis des geltenden Rechts und der internen Richtlinien verkehrt. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau distanziert sich von Personen und Unternehmen, die sich nicht an diese Regeln halten und wird mit ihnen keine geschäftlichen Beziehungen aufrechterhalten oder neue Beziehungen generieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, jedweden Versuch der Bestechung, der an sie gerichtet ist, an die Compliance-Beauftragte gemäß MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) zu melden.
Die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien wird von der verantwortlichen Compliance-Beauftragten überwacht. Aufgrund einer regelmäßigen Risikoanalyse wird durch die Compliance-Beauftragte ein risikoorientierter Überwachungsplan erstellt. Es liegen keine Erkenntnisse über rechtswidriges Verhalten wie z.B. Korruption oder Bestechung vor. Die getroffenen Maßnahmen und die vorhandenen Standards und Prozesse haben im Jahr 2020 die Sparkasse vor rechtswidrigen Vorgängen bewahrt. Gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsorgan erfolgt durch die Compliance-Beauftragte eine regelmäßige bzw., falls erforderlich, eine anlassbezogene Berichterstattung. Sämtliche Beschäftigte und Führungskräfte werden regelmäßig zu diversen Compliance-Themen sensibilisiert, informiert und geschult. Relevante Informationen werden zeitnah im Mitarbeiterinformationsportal (MIP) bekannt gegeben.
Über ein vorhandenes Hinweisgebersystem können anonym konkrete Hinweise auf Verstöße gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen und Anforderungen, z. B. aus dem Kreditwesengesetz, der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement), dem Geldwäschegesetz oder sonstiger strafbarer Handlungen innerhalb der Sparkasse Offenburg/Ortenau gemäß MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) gemeldet werden.