Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Sparkasse am Niederrhein hat rechtliche Anforderungen einzuhalten. Ihr Ziel ist es, jederzeit konform zu den Gesetzen zu handeln und damit u. a. Reputationsrisiken zu vermeiden. Für ihren Geschäftsbetrieb als Finanzdienstleister hat sie u. a. das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Geldwäschegesetz (GWG) zu beachten.
Wie alle deutschen Kreditinstitute unterliegt die Sparkasse am Niederrhein der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus hat sie das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen zu beachten und unterliegt der Sparkassenaufsicht in Nordrhein-Westfalen.
Entsprechend ihrem öffentlichen Auftrag steht für die Sparkasse am Niederrhein die Gemeinwohlorientierung und nicht die Gewinnorientierung im Vordergrund ihres Handelns.
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen.
Daneben bzw. übergreifend sind Regeln zum Datenschutz, zur Informationssicherheit und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die jeweils zuständigen Compliance-Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingewiesen.
Die Compliance-Funktionen umfassen grundsätzlich die folgenden Rechtsbereiche:
- Vorgaben zu Wertpapierdienstleistungen
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- allgemeine Verbraucherschutzvorgaben
- Datenschutzvorgaben
- Verhinderung doloser Handlungen zu Lasten des Instituts sowie
- weitere rechtliche Regelungen und Vorgaben, soweit sie vom Institut als unter Compliance-Gesichtspunkten wesentlich eingestuft werden.
Die Compliance-Beauftragten und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter wurden vom Vorstand benannt.
Sie sind unabhängig vom operativen Geschäft und haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Sie sind dem Vorstand direkt unterstellt. Mit ihrer Aufgabenstellung verfolgen sie das Ziel, die Unternehmensleitung über Ergebnisse ihrer Kontrollhandlungen und Risikoanalysen zu informieren. Die Zentrale Stelle nach § 25 h KWG führt einen risikoorientierten mehrjährigen Kontrollplan. Dieser stützt sich vordergründig auf die Risikoanalyse sowie eventuelle aktuelle Ereignisse / Erkenntnisse. Ziel ist es, die Kontrollen planmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse bilden die Basis für den Geldwäschejahresbericht, der einem externen Prüfer vorgelegt wird.
Der Compliance-Beauftragte (WpHG) identifiziert zudem mögliche Interessenskonflikte. Die Einhaltung der internen Verhaltensregeln wird vom Bereich Personal und Compliance geprüft. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung der Mitarbeiterleitsätze, die eine Basis der Compliance-Grundsätze bilden, und die Arbeitsanweisungen. Der Compliance-Beauftragte nutzt einen auf einer Risikoanalyse basierenden Überwachungsplan. Die aufgeführten Kontrollen haben das Ziel, dass eventuelle Risiken systematisch erkannt und bei Bedarf Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand und beraten diesen bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Berichte werden dem Verwaltungsrat und der Innenrevision zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Jahr 2019 war keine Anpassung von Konzepten aufgrund von Korruptionsfällen erforderlich. Das Ziel der „Regelkonformität“ wurde erreicht. Wesentliche Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleistungen der Sparkasse am Niederrhein ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben würden, haben die Compliance-Beauftragten nicht ermittelt.
Alle Mitarbeiter der Sparkasse am Niederrhein wurden und werden hinsichtlich der von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen informiert; sei es durch Präsenzschulungen oder durch regelmäßige hausinterne Mitteilungen und Arbeitsanweisungen. Dies schließt die Unterrichtung bzgl. der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln mit ein.
Die Beschäftigten der Sparkasse am Niederrhein sind mittels Dienstanweisung informiert worden, in welchen Fällen ein Annahmeverbot und eine Anzeigepflicht für Belohnungen, Geschenke und sonstige Vergünstigungen besteht. Die Zentrale Stelle nach § 25 h KWG prüft das entsprechende Verhalten bei der Annahme von Geschenken und der Vergabe von Aufträgen. Die Vergabe von Spenden erfolgt nach dem unter Kriterium 18 – Gemeinwesen beschriebenen Verfahren.
Außerdem ist in der Dienstanweisung geregelt, dass Unregelmäßigkeiten dem Vorstand oder der Führungskraft und der Abteilung Innenrevision unverzüglich anzuzeigen sind.
Darüber hinaus hat die Sparkasse am Niederrhein ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Diese dort erfassten Mitarbeiterhinweise werden unter Wahrung der Vertraulichkeit behandelt, Namen werden ohne Einverständnis nicht genannt.
Im Jahr 2018 wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Verhaltenskodex zur Risikoorientierung zur Verfügung gestellt. Hierin stellt die Sparkasse in übergreifender Art und Weise den Umgang mit Risiken dar, fasst ihre Erwartungen zusammen und verweist auf die vorhandenen Regelungen. Die persönliche Integrität der Beschäftigten ist ein entscheidender Beitrag, um Rechtsrisiken zu vermeiden und zur dauerhaft positiven Entwicklung und hohen Reputation der Sparkasse beizutragen. Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse am Niederrhein haben bereits vor einigen Jahren einen Corporate Governance Kodex angenommen. Dieser Kodex, der auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen, einen Standard guter und vertrauensvoller Unternehmensführung, enthält, wird jährlich vom Verwaltungsrat und Vorstand vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen überprüft.