20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Korruption
Die Korruptionsanfälligkeit wurde insgesamt geprüft und als geringes Risiko eingestuft. Dennoch behandeln die Compliance-Vorschriften der Barmenia unter II das Thema Korruption
- Bestechung und Vorteilsannahme. Korruptionsrisiken bestehen in erster Linie beim Wareneinkauf. Die regelmäßige Prüfung erfolgt durch die interne Revision. Es liegen keine Korruptionsfälle vor.

Bußgeld
Strafen und Ordnungsgelder sind im Berichtsjahr nicht bekannt.

Beauftragte
Die Verantwortungen sind dezentral nach Aufgabenstellungen organisiert. Nach gesetzlichen Vorgaben wurden alle erforderlichen Beauftragten ernannt. Beispielsweise ist der Zentrale Compliancebeauftragte Dr. Torsten Schulte, der Datenschutzbeauftragte Stefan Leppler.