20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind im Hinblick auf den Einkauf von Waren und Dienstleistungen auch über die Wirtschaft Berlins hinaus ein bedeutendes Wirtschaftsunternehmen. Im Geschäftsjahr 2022  wurden von der BVG beispielweise Investitionen in Höhe von  367,3 Mio. EUR getätigt. Diesen Baustein für anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg zu sichern, ist für die BVG wesentlich. Auch vor diesem Hintergrund ist klar, dass jede Art von Korruption dem Ansehen wie auch der Integrität des Unternehmens schadet.  
Bei der BVG gilt seit April 2010 eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, welche im Jahr 2019 u.a. vor dem Hintergrund der Ernennung des Compliance-Officer überarbeitet wurde. Seitdem ist das Thema Korruptionsprävention und -bekämpfung ein fester Bestandteil des übergreifenden Compliance Managementsystems. Eine für BVG-Beschäftigte sowie Geschäftspartner*innen erreichbare externe Ombudsperson nimmt seit 2010 Hinweise auf mögliche Korruptionshandlungen oder Hinweise hinsichtlich eines Verdachts auf einen Compliance-Verstoß entgegen und beantwortet Fragen zu jeglicher Ausprägung von Korruption sowie weiterer Compliance-Themen, auch zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Aufgabe der Ombudsperson ist in der Richtlinie zum Hinweisgebersystem beschrieben, die zuletzt im Jahr 2021 aktualisiert wurde. Dieses Angebot wurde auch im Jahr 2022 wahrgenommen.

Die Beschäftigten der BVG unterstützen ihrerseits dabei auch aktiv die Korruptionsprävention, beispielsweise durch Hinweise auf mögliche Interessenskonflikte.   Mit dem im 1. Halbjahr 2016 vom Vorstand der BVG erklärten Bekenntnis zu den Prinzipien des UN Global Compact wurde dieser Anspruch untermauert.   Im Rahmen eines transparenten Prozesses wird das gesamte Unternehmen regelmäßig im Rahmen der jährlichen Compliance-Risikoanalyse im Hinblick auf korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete überprüft.
Eine solche Analyse von Korruptionsrisiken und Optimierungspotentialen wurde zuletzt im Jahr 2022 umfänglich realisiert. Im Berichtszeitraum gingen bei der Ansprechperson der BVG für Korruptionsprävention und -bekämpfung bzw. bei der genannten Ombudsperson, u. a. Anfragen von Beschäftigten zur Zulässigkeit der Annahme von Vergünstigungen ein. Die Antworten wurden den Beschäftigten, und in der Regel auch deren Vorgesetzten, zugesandt. Darüberhinausgehender Handlungsbedarf hat sich nicht ergeben.   
Eine nachhaltige Korruptionsprävention wird auch durch die im Jahr 2022 fortgesetzten Schulungen für Führungskräfte sowie Beschäftigte besonders gefährdeter Bereiche deutlich. Dieses Angebot wurde im Jahr 2022 durch ein Web Based Training ergänzt und ist ebenso Bestandteil des regelmäßig fortgeschriebenen unternehmensinternen Schulungskataloges.  

Compliance
Die BVG verfügt über ein Compliance Managementsystem und hat dieses am International Standard on Auditing (IDW) PS 980 zu Grundsätzen ordnungsmäßiger Prüfungen von Compliance Managementsystemen ausgerichtet. Für das Unternehmen ist ein Compliance-Officer benannt, der direkt an den Vorstand berichtet. Das Compliance Management der BVG wird im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätze-Gesetz (HGrG) kontrolliert.  
Im Jahr 2019 wurde eine Compliance-Richtlinie etabliert, die zuletzt im Jahr 2021 überarbeitet wurde. Diese stellt die Grundverfassung für die Compliance-Organisation der BVG sowie deren Tochtergesellschaften dar. Sie erstreckt sich sowohl auf alle Leitungs- und Mitarbeitenden-Ebenen sowie alle Compliance-relevanten gesetzlichen, vertraglichen und unternehmensinternen Regelwerke. Ergänzt wird die Compliance-Richtlinie durch die ebenfalls im Jahr 2019 etablierte Richtlinie zum Hinweisgebersystem.     

Qualitatives Ziel ist die Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen. Zu den compliance-relevanten Themen gehört auch die Korruptionsprävention und -bekämpfung. Für die qualitative Zielerreichung wurde eine Strategie festgelegt, die bspw. Präventionsmaßnahmen in Form eines Mehr-Augen-Prinzips sowie Schulungsmaßnahmen, aber auch den Umgang mit Interessenkonflikten oder die Annahme und Gewährung von Belohnungen und Geschenken umfasst. Zur Aufdeckung, Prüfung und ggf. Sanktionierung von Compliance-Verstößen und Korruption wurde ein Hinweisgebersystem eingerichtet.  
Das quantitative Ziel liegt bei „Null“ Korruptions- oder Bestechungsvorfällen. Dieses Ziel entspricht auch dem Ist-Zustand im Berichtsjahr, da keine Korruptions- oder Bestechungsvorfälle vermeldet werden konnten.

Um alle Beschäftigten hinsichtlich Compliance-relevanter Aspekte zu erreichen, nutzt die BVG alle ihr zur Verfügung stehenden Informationsmedien. So erfolgt die Information sowohl verbal, ausgehend vom Vorstand der BVG über alle Führungsebenen kaskadenartig an alle Beschäftigen, als auch über das BVG-Intranet und Printmedien (Broschüren, Flyer, Mitarbeiter*innen-Zeitung). Um die Akzeptanz bei den Beschäftigen für das Themen Compliance sowie Korruptionsprävention und -bekämpfung zu erhöhen, wurde im Jahr 2021 die überarbeitete Geschenkerichtlinie veröffentlicht.
Auch im Jahr 2022 wurde die Compliance-Risikoanalyse durchgeführt und dabei auch die Maßnahmenumsetzung zur Minimierung von Risiken weiterverfolgt.  Ein mögliches Verhalten, das nicht gesetzes- und richtlinienkonform ist, stellt für die BVG grundsätzlich ein Risiko dar.

Vor diesem Hintergrund wird den internen wie auch externen Kontrollsystemen ein hoher Stellenwert beigemessen.