Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Aspekte 1-3: Der HTGF als Bundesbeteiligung unterliegt dem Public Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung, der die Grundlage für eine effiziente, transparente und nachhaltige Unternehmensführung bildet. Die Regulierung übersteigt die Anforderungen an vergleichbare Unternehmen der Größenklasse des HTGF und führt zu einem vollumfänglichen Prozess-, Compliance- und Risikomanagementsystem. Verantwortliche Stelle für all diese Themen ist die Geschäftsführung der HTGF Management GmbH. Der HTGF hat ein umfassendes Compliance Management System mit:
- einem Leitbild
- Verhaltensregeln für die Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen für die HTGF-Mitarbeiter*innen
- einer Risikoleitlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Verhaltensregeln für den richtigen Umgang mit Insiderinformationen für die HTGF-Mitarbeiter*innen
- einer Datenschutzrichtlinie und einer Richtlinie für die Nutzung von PC, mobilen Geräten, Internet und E-Mail
- einem Beteiligungshandbuch mit allen relevanten Prozessen für das operative Geschäft
- einer Kompetenzregelung
- Der HTGF hat einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter sowie einen Datenschutzbeauftragten. Die jeweiligen Compliance-Beauftragten sind direkt der Geschäftsführung unterstellt und überwachen die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien.
Die Management-Struktur sieht in der Kompetenzrichtlinie eine klare Aufteilung von Aufgaben vor, ein umfangreiches Risikomanagement mit internen Kontrollen und einem Revisionsprozess ist eingerichtet. Um Risiken zu minimieren, arbeitet der HTGF prinzipiell im 4-Augen-Prinzip als Standard.
Das Reporting an die Gesellschafter umfasst das quartalsweise Fonds-Reporting, die testierten Jahresabschlüsse aller Gesellschaften, das jährliche Reporting nach Public Corporate Governance Kodex, den Bericht der extern vergebenen internen Revision. Zudem wird im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse eine zusätzliche Compliance-Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer nach § 53 HGrG durchgeführt. Aspekt 4: Die Compliance-Beauftragten sensibilisieren die Mitarbeiter*innen.
- Der HTGF erwartet von seinen Mitarbeiter*innen, dass sie stets rechtskonform handeln, d.h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Korruption oder sonstige strafbare Handlungen von Mitarbeiter*innen oder seinen Geschäftspartner*innen werden vom HTGF ausdrücklich nicht toleriert. Mitarbeiter*innen, die sich nachweislich strafbar gemacht haben, müssen die strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen sowie zivilrechtlichen Konsequenzen tragen.
- Alle Mitarbeiter*innen des HTGF müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- Zu allen Compliance-Themen findet beim Onboarding neuer Mitarbeiter*innen eine umfangreiche Schulung statt. Die Mitarbeiter*innen vom HTGF werden regelmäßig (vor allem bei Veränderung der Rechtslage oder Anpassung der internen Prozesse) zu Compliance-Themen unterrichtet.
Aspekt 5: Es gibt klare Prozesse bei „non compliance“: Intern werden Compliance-Verstöße an den jeweiligen Compliance-Beauftragten und an die Geschäftsführung gemeldet. Aspekt 6: Ein Risiko, mit dem HTGF besonders sensibel umgeht, ist die Geldwäsche bzw. die indirekte Unterstützung von Terrorismusfinanzierung. Hierzu hat HTGF eine nach GWG erforderliche Risikoanalyse durchgeführt und diese mit der BaFin abgestimmt. Die intensive KYC-Prüfung und die Überprüfung der Sanktionslisten erfolgen bei jeder Transaktion im 4-Augen-Prinzip. Der Prozess ist im Handbuch als vorvertragliche Pflicht geregelt. Der Punkt ist Teil der Checkliste Due Diligence.