20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Aspekte 1-3: Der HTGF als Bundesbeteiligung unterliegt dem Public Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung, der die Grundlage für eine effiziente, transparente und nachhaltige Unternehmensführung bildet. Die Regulierung übersteigt die Anforderungen an vergleichbare Unternehmen der Größenklasse des HTGF und führt zu einem vollumfänglichen Prozess-, Compliance- und Risikomanagementsystem. Verantwortliche Stelle für all diese Themen ist die Geschäftsführung der HTGF Management GmbH.  

Der HTGF hat ein umfassendes Compliance Management System mit:
Die Management-Struktur sieht in der Kompetenzrichtlinie eine klare Aufteilung von Aufgaben vor, ein umfangreiches Risikomanagement mit internen Kontrollen und einem Revisionsprozess ist eingerichtet. Um Risiken zu minimieren, arbeitet der HTGF prinzipiell im 4-Augen-Prinzip als Standard.  

Das Reporting an die Gesellschafter umfasst das quartalsweise Fonds-Reporting, die testierten Jahresabschlüsse aller Gesellschaften, das jährliche Reporting nach Public Corporate Governance Kodex, den Bericht der extern vergebenen internen Revision. Zudem wird im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse eine zusätzliche Compliance-Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer nach § 53 HGrG durchgeführt.  

Aspekt 4: Die Compliance-Beauftragten sensibilisieren die Mitarbeiter*innen.
Aspekt 5: Es gibt klare Prozesse bei „non
 compliance“:  Intern werden Compliance-Verstöße an den jeweiligen Compliance-Beauftragten und an die Geschäftsführung gemeldet.  

Aspekt 6: Ein Risiko, mit dem HTGF besonders sensibel umgeht, ist die Geldwäsche bzw. die indirekte Unterstützung von Terrorismusfinanzierung. Hierzu hat HTGF eine nach GWG erforderliche Risikoanalyse durchgeführt und diese mit der BaFin abgestimmt. Die intensive KYC-Prüfung und die Überprüfung der Sanktionslisten erfolgen bei jeder Transaktion im 4-Augen-Prinzip. Der Prozess ist im Handbuch als vorvertragliche Pflicht geregelt. Der Punkt ist Teil der Checkliste Due Diligence.