20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die bauverein AG hat seit 2013 einen Chief Compliance Officer, der verantwortlich für das Themengebiet Compliance ist. Zudem existieren seit 2008 Regelungen zur Antikorruption und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jährlich geschult.  Alle Beschäftigten der bauverein AG können sich jederzeit an den Chief Compliance Officer wenden und Fragen zur Geschäftstätigkeit prüfen lassen. Zudem werden relevante Sachverhalte bei Bedarf im obersten Führungskreis besprochen. Jede Führungskraft ist verantwortlich dafür, dass in ihrem Bereich Regeln und Gesetze eingehalten werden.

Jedem Beschäftigten stehen über das Organisationshandbuch alle Regelungen des Unternehmens zur Verfügung. Bei Einstellung wird jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter auf diese Regelungen verpflichtet. Bei der Einhaltung der Regelungen handelt es sich um ein fortlaufendes Ziel, welches von den Mitarbeitenden eingehalten wird.

Ziel der bauverein AG ist es, dass Korruptionsfälle und Compliance-Verstöße vermieden werden. 2021 und 2020 gab es keine Korruptionsfälle und Compliance-Verstöße. Damit hat die bauverein AG ihre Ziele erreicht.

Risikoanalyse
Die bauverein AG verfügt über ein Risikomanagementsystem, das den Vorgaben des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) folgt und auf die Erfordernisse der
Aufbau- und Ablauforganisation ausgerichtet ist. In 2021 wurden Revisionen durch die Ernst & Young Real Estate GmbH, Eschborn für die Bereiche Immobilienmanagement und Bau- und Projektmanagement sowie durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart im Bereich CORE vorgenommen. Die Empfehlungen sind bereits zu großen Teilen umgesetzt, bei anderen geprüften Teilen werden die Veränderungen in 2022 erfolgen.
Vierteljährlich werden die Risiken der bauverein AG in einer Risikokomitee-Sitzung besprochen und
analysiert; daraufhin erfolgt die Berichterstattung zur aktuellen Risikosituation an den Vorstand. Wesentliche Risiken – soweit vorhanden – werden gemäß Risikohandbuch ad hoc berichtet. Im Rahmen des Gesamtprozesses werden Risiken transparent gemacht, nach Möglichkeit quantifiziert und Gegenmaßnahmen eingeleitet und nachverfolgt. Es wurden bislang keine Risiken zu Korruption und Bestechung aus unserer Geschäftstätigkeit bzw. Produkten und Dienstleistungen identifiziert.