20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die bauverein AG hat seit 2013 einen Chief Compliance Officer, der verantwortlich für das Themengebiet Compliance ist. Zudem existieren seit 2008 Regelungen zur Antikorruption und die Mitarbeiter werden jährlich geschult. 2015 gab es eine Unterweisung zum Thema Compliance über eine Online-Schulung.

Alle Beschäftigten der bauverein AG können sich jederzeit an den Chief Compliance Officer wenden und Fragen zur Geschäftstätigkeit prüfen lassen. Zudem werden relevante Sachverhalte bei Bedarf im obersten Führungskreis besprochen. Jede Führungskraft ist verantwortlich dafür, dass in ihrem Bereich Regeln und Gesetze eingehalten werden. Jedem Mitarbeiter stehen über das Organisationshandbuch alle Regelungen des Unternehmens zur Verfügung. Bei Einstellung wird jeder Mitarbeiter auf diese Regelungen verpflichtet.