Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Der Bereich Compliance der Sparkasse Saarbrücken wacht darüber, dass u.a. Gesetze und Richtlinien bezüglich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, krimineller Handlungen oder zum Datenschutz bzw. Arbeitsschutz eingehalten werden. Auch die Prävention sonstiger strafbarer Handlungen und die Informationssicherheit sind Aufgabenfelder des Bereichs Compliance. Ziel ist es, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und Verstöße gegen gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben zu verhindern.
Unter "Compliance" sind alle freiwilligen, aufsichtsrechtlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Schaffung höherer Transparenz und Kontrollierbarkeit der Verhaltensweise der Kreditwirtschaft und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in interessenkonfliktträchtigen Bereichen zu verstehen.
D. h., die Institute müssen Organisationsstrukturen schaffen, die die Interessenkonflikte zwischen Institut, Mitarbeitern und Kunden erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten, um Interessenkonflikte zu verhindern.
Der vertrauliche Umgang mit sensiblen Kundendaten genießt in der Sparkasse Saarbrücken höchste Priorität. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten.
Die Sparkasse Saarbrücken hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, dessen Aufgabe es ist, die Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) im Hinblick auf die besonderen Erfordernisse des Unternehmens zu konkretisieren und auf ihre Umsetzung hinzuwirken.
Insbesondere hat der Datenschutzbeauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Anforderungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie über das Saarländische Datenschutzgesetz zu informieren und ist gleichzeitig Ansprechpartner für unsere Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie die Aufsichtsbehörde. Bei Verstößen besteht Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand.
Darüber hinaus wird großen Wert auf die technische Sicherheit der gespeicherten Daten, deren ordnungsgemäße Erhebung, Verarbeitung sowie deren Nutzung gelegt.
Zu den Aufgaben des Bereichs Compliance gehört auch die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. Neben der fortlaufenden Risikoanalyse werden auch die regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die tägliche Überwachung auffälliger oder ungewöhnlicher Transaktionen, Finanzsanktionen gegen Risikoländer sowie die Embargoprüfung sanktionierter Personen und Organisationen sichergestellt.
Im Bereich Compliance wird sichergestellt, dass die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes bei der Wertpapierberatung und bei Geschäften mit Wertpapieren eingehalten werden. Um das Interesse unserer Kunden in der Anlageberatung zu schützen, sorgt der Beauftragte unter anderem dafür, dass die Vorschriften zum Insiderhandel und zur Marktmanipulation eingehalten werden.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Compliance-Beauftragten bzw. die Abteilung Compliance zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).