20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Sparkasse Hannover unterliegt vielfältigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bankaufsichtsrecht mit dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften. Aber auch das Niedersächsische Sparkassengesetz und das Niedersächsische Personalvertretungsrecht enthalten gesetzliche Vorgaben anhand derer wir offenlegen, welche Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten besonders von Korruption existieren und wie diese Systeme geprüft werden. Wir stellen dar, wie Korruption aufgedeckt, verhindert und sanktioniert wird.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten wir durch eine klare konzeptionelle Verankerung von Compliance-Prinzipien in der Satzung der Sparkasse Hannover, den Geschäftsordnungen des Verwaltungsrats und des Vorstands, im Verhaltenskodex sowie durch das Compliance-Handbuch. Dazu kommen jährliche Mitarbeiterunterweisungen, Schulungsmaßnahmen, Lernprogramme und Rundschreiben zu den Themen Kapitalmarkt-Compliance, Geldwäsche und Betrugsprävention für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Sensibilisierung. Die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien wird vom Compliance-Beauftragten der Sparkasse Hannover und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwacht.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wurde die Abteilung „Compliance“ zu einer eigenständigen Einheit zusammengefasst. Dies entspricht den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) formuliert hat.

Um Präventivmaßnahmen zur Aufdeckung von strafbaren Handlungen besser koordinieren und optimieren zu können, wurde 2011 eine sogenannte „Zentrale Stelle“ geschaffen. Die „Zentrale Stelle“ erfüllt die Anforderungen
Darüber hinaus gibt es interne Regelungen zur Meldung von strafbaren Handlungen, ein internes Hinweisgebersystem und interne Regelungen zur Annahme von Geschenken und Vorteilen. Die rechtliche Grenze bildet hierfür das Verbot der Bestechung und Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vermeidung von Interessenkonflikten bei Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden.

Die Compliance-Abteilung hat die Funktion, auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung wesentlicher rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinzuwirken. Sie ist außerdem präventiv beratend im Rahmen von Maßnahmen und Projekten und auch bei der Einführung von Produkten und Prozessen tätig. Auch unterstützt und berät sie die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben.

Jährlich, anlassbezogen auch unterjährig, erfolgt die Erstellung einer Risikoanalyse mit der Beurteilung der Risiken aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen und sonstiger Vorgaben sowie die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen und Vorgaben. Die Risiko- und Gefährdungsanalyse und der Compliance-Jahresbericht werden dem Vorstand zur Kenntnisnahme und Bewilligung vorgelegt. Im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse durch die Compliance- und Geldwäschebeauftragten werden Themen wie Geldwäsche, Korruption, Bestechung und Terrorismusfinanzierung risikoorientiert bewertet. Für 2020 wurden keine Risiken festgestellt.

Mit dem Compliance-Konzept zielen wir darauf ab, dass sich unsere Beschäftigten gesetzes- und richtlinienkonform verhalten. Ziel ist es, gegen Korruption und Bestechung präventiv vorzugehen und so permanent gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten sicherzustellen. Das Thema Compliance wird im Finanzwesen bereits streng reguliert. Wir kommen diesem Anspruch, Bestechung und Korruption entschieden entgegenzuwirken und präventiv zuvorzukommen, durch alle oben genannten Maßnahmen nach, weshalb wir es aktuell für nicht erforderlich ansehen, weitere quantifizierbare Ziele zu setzen. Auch sind jegliche daraus resultierenden Risiken für die Gesellschaft, wie zum Beispiel Untreue und Unterschlagung, aber auch für die Sparkasse Hannover schon im Vorfeld aktiv zu minimieren beziehungsweise gänzlich auszuschließen. Für 2020 wurden keine maßgeblichen Risiken festgestellt. Darauf basierend wurden im Berichtsjahr keine Korruptionsverfahren gegen die Sparkasse Hannover eröffnet. Es wurden keine Bußgelder verhängt. Sanktionen, Geldbußen oder Verwarnungen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich und von Vorschriften in Bezug auf Werbung hat es im Berichtszeitraum ebenfalls nicht gegeben. Es wurden auch keine materiell-rechtlichen Verstöße gegen das Umweltrecht festgestellt.