20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Korruption ist eines der größten Entwicklungshindernisse und führt zur Verschwendung von Ressourcen. Unter Korruption verstehen wir den Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil und Nutzen. Das schließt auch Bestechung, die Annahme oder Gabe von Geschenken und anderen Vorteilen sowie die Beschäftigung und Beauftragung nahestehender Personen ein. Als Bundesunternehmen ist die GIZ in besonderem Maße der effizienten und transparenten Verwendung öffentlicher Ressourcen verpflichtet. Für unsere Vorhaben im Auftrag des BMZ gibt uns das BMZ-Strategiepapier „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik“ einen verbindlichen Handlungsrahmen vor.

Innerhalb der GIZ ist ein Integritätskomitee als höchste Instanz und Entscheidungsgremium für alle integritätsrelevanten Grundsatzfragen zuständig. Es setzt sich zusammen aus der Vorstandssprecherin, dem Arbeitsdirektor, den Leitungen des kaufmännischen Bereichs, des Personalbereichs und der Stabsstellen Recht und Versicherung sowie Revision.

Die „Grundsätze integren Verhaltens“ sind für alle Beschäftigten und Geschäftspartner verbindlich. Zwei Integritätsberater und eine externe Ombudsfrau stehen als Ansprechpersonen beratend zur Seite und können bei Verstößen kontaktiert werden.

Um Korruption in unseren Prozessen zu unterbinden, nutzen wir spezielle IT-Systeme und z.B. das Rotationsprinzip, demzufolge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verantwortlichen Positionen in korruptionskritischen Bereichen in regelmäßigen Abständen ihre Zuständigkeitsbereiche wechseln.
Seit September 2015 wird das Compliance-Management der GIZ weiter ausgebaut. Dazu wird zukünftig eine Stabsstelle „Compliance und Integrität“ die Einhaltung externer und interner Vorgaben und Anforderungen nachhalten und zugehörige Verbesserungen initiieren.