Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Richtschnur unseres geschäftlichen Handelns bildet der Tchibo Code of Conduct (CoC). Er gilt verbindlich für alle Mitarbeiter der Tchibo GmbH und der Ländergesellschaften und regelt den Umgang mit Geschäftspartnern und Kunden. Der CoC berücksichtigt die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und untersagt unter anderem jegliche Form von Korruption, Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme. Verstößt ein Mitarbeiter gegen einen der Grundsätze, drohen ihm arbeitsrechtliche Sanktionen. Neben dem Verhaltenskodex umfasst das Compliance-Programm verschiedene Richtlinien. Sie regeln bereichs- und konzernübergreifende Prozesse über Handlungs- und Organisationsanweisungen. Auch die Verantwortlichkeiten von Konzerngesellschaften, Bereichen, Abteilungen und Mitarbeitern sind darin festgelegt.
Regelmäßig schulen wir unsere Führungskräfte im Umgang mit dem Verhaltenskodex. Einmal jährlich bestätigen die Führungskräfte schriftlich, dass sie die Regeln des Code of Conduct verstanden, eingehalten und ihnen bekannt gewordene Verstöße gemeldet haben. Außerdem versichern sie mit ihrer Unterschrift, dass sie ihren Mitarbeitern den Code of Conduct erläutert haben und dass sie die Einhaltung des Code of Conduct überwachen. Jeder neue Mitarbeiter erhält eine Ausfertigung des CoC. Über neue Entwicklungen informieren wir unsere Mitarbeiter per Intranet sowie direkt durch die Vorgesetzten.
Im Rahmen interner Audits durch die Konzernrevision der maxingvest ag wird die Einhaltung von Vorgaben überprüft. Über eine anonyme, von unabhängiger Stelle betriebene Kontaktmöglichkeit bieten wir Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden die Möglichkeit, telefonisch auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen (Whistleblowing). Wenn nötig, werden die eingegangenen Hinweise anonymisiert an einen Ombudsrat zur weiteren Behandlung und Entscheidung weitergegeben. Dieses interne Untersuchungsgremium ist mit verschiedenen Bereichsleitern der maxingvest ag, der Tchibo GmbH sowie dem Betriebsratsvorsitzenden besetzt. Über den Betriebsrat, die Personalabteilung, die Rechtsabteilung, den Direktionsbereich Unternehmensverantwortung und die Konzernrevision bestehen weitere Möglichkeiten, auf Missstände hinzuweisen.
Darüber hinaus ist Tchibo seit 2009 Mitglied des UN Global Compact und verpflichtet sich darin unter anderem zur aktiven Bekämpfung von Korruption. Kontinuierlich qualifizieren wir hierfür die Mitarbeiter der relevanten Bereiche, etwa im Einkauf oder im Vertrieb. Über unsere Antikorruptionsmaßnahmen informieren wir jährlich in einem Fortschrittsbericht, der in den vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht integriert ist.
Compliance
Fortschrittsbericht UN Global Compact