20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Ein Unternehmen ohne Compliance-Kultur ist heute vor allem in der Finanzbranche nicht mehr denkbar – und auch nicht tragbar. Im Bankwesen steigen die Anforderungen an das gesetzeskonforme und rechtlich einwandfreie Verhalten enorm und damit auch die Zahl der Regeln, Vorschriften und Verpflichtungen. Das spiegelt sich auch im Ausbau der entsprechenden Abteilungen wider: Gab es bei der HVB 1995 einen einzigen Compliance-Beauftragten, sind mittlerweile über 250 Mitarbeiter mit dem Thema beschäftigt.

Anfang 2015 hat sich der Bereich Compliance strategisch und strukturell neu ausgerichtet. Mit dem Aufbau von Advisory-Einheiten und der festen Zuordnung von Compliance-Ansprechpartnern für jeden Bereich der Bank investiert sie seitdem aktiv in individuellen Service, Prävention und schnelle wie unkomplizierte Lösungen im Bankalltag.

Der HVB ist es sehr wichtig, eine aktive Compliance-Kultur zu leben, in der sich alle Mitarbeiter ihrer Verantwortung und ihrer Handlungsspielräume bewusst sind und die Compliance-Einheit als beratende Instanz hinzuziehen. Um die Compliance-Kultur von UniCredit zu stärken, wurden Ende 2015 „Kernbotschaften zur Compliance-Kultur“ gruppenweit einheitlich festgelegt. Darauf aufbauend hat im Zuge einer internen Kommunikationskampagne zur Stärkung der Compliance-Kultur der Vorstand der HVB zu Beginn des Jahres 2016 seine Erwartungshaltung an alle Mitarbeiter und Führungskräfte explizit kommuniziert und damit die Wichtigkeit und die Bedeutung einer Compliance-Kultur erneut unterstrichen.

Alle Mitarbeiter absolvieren regelmäßig eine Vielzahl verpflichtender IT-basierter Compliance-Trainings zu Themen wie Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte, Kartellrecht, Betrugs- und Korruptionsprävention sowie Datenschutz. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 IT-basierte Trainings für die Themenbereiche Marktmanipulation, Wertpapierhandelsgesetz, Zahlungsverkehr und Verbraucherkredit zur Verfügung gestellt. Im Bereich Korruptionsprävention wurden im Rahmen von zwölf Veranstaltungen zudem rund 150 Mitarbeiter unterschiedlicher Abteilungen auch persönlich geschult. Die Schulungen und Seminare, vorwiegend zum Thema Geschenke und Einladungen, waren dabei auf das jeweilige Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter bzw. auf
deren Bedarf zugeschnitten.

Für interne Whistleblowing-Prozesse siehe Leistungsindikator G4-HR3 unter Kriterium 16, Qualifizierung.