20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten (Compliance)
Unter Compliance verstehen wir die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, internen Richtlinien, international anerkannten Verhaltensstandards und freiwilligen Selbstverpflichtungen in allen unseren Geschäftstätigkeiten. Wir sehen regelkonformes Verhalten als zentrale Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung an. Integrität und Compliance sind für Bilfinger daher integrale Bestandteile von Strategie und Unternehmenskultur.

Das von Corporate Compliance entwickelte Compliance-Programm zielt darauf ab, Compliance-Verstöße zu vermeiden, etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und bei entsprechender Identifizierung schnell und konsequent darauf zu reagieren. Das entsprechende Compliance-Programm deckt dabei alle für Bilfinger relevanten Geschäftsbereiche und -prozesse ab.

Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist – neben Anti-Kartell und Datenschutz – ein zentraler Bestandteil unseres Compliance-Systems. Daher ist der Zentralbereich Corporate Compliance für die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei Bilfinger verantwortlich. Der Zentralbereich Corporate Compliance wird vom Chief Compliance Officer geleitet; er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden und hat eine zusätzliche Berichtslinie an den Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss.

Das Bilfinger Compliance-System verfolgt das Ziel, Compliance-Verstöße durch Präventionsmaßnahmen zu vermeiden, etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, bei bestätigten Verstößen schnell zu reagieren und Fehlverhalten konsequent zu ahnden. Das entsprechende Compliance-Programm deckt dabei alle Geschäftsbereiche ab.

Unser Compliance-Programm findet seinen Ausdruck unter anderem in unserem Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter weltweit verpflichtend ist. Über diesen untersagen wir unseren Mitarbeitern auch Bestechung und Korruption. Sie dürfen Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern weder direkt noch indirekt Geld oder sonstige wirtschaftliche Vorteile versprechen oder gewähren, um deren Entscheidungen zu beeinflussen oder unangemessene Vorteile zu erzielen. Dieser Grundsatz gilt auch im umgekehrten Fall: Niemand, der im Auftrag von oder für Bilfinger handelt, darf sich durch Annahme unlauterer wirtschaftlicher Vorteile von Geschäftspartnern korrumpieren lassen. Auch kleinere Zahlungen zur Sicherstellung oder Beschleunigung einer routinemäßigen Amtshandlung („Beschleunigungszahlungen“) sehen wir als Bestechung an. Diese sind unseren Mitarbeitern damit untersagt.

In unserem Verhaltenskodex beschreiben wir außerdem Konstellationen, die im Geschäftsleben häufig mit einem Korruptionsrisiko verbunden sind. Dazu gehören Spenden, Sponsoring-Aktivitäten, Geschenke, Bewirtung und Unterhaltung, der Umgang mit Amtsträgern sowie eine korrekte Buchführung. Unsere Konzernrichtlinie zu Spenden und Sponsoring untersagt allen Konzerngesellschaften, an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker zu spenden.

Führungskräften kommt bei der Umsetzung unseres Verhaltenskodex und der Compliance-Richtlinien eine besondere Rolle zu: Sie müssen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. In der Jahresbeurteilung unserer Führungskräfte ist daher eine individuelle Integritätsbeurteilung enthalten, die in den jährlichen Dialog zur Karriereentwicklung eingeht. Darüber hinaus beinhaltet die variable Vergütung für Führungskräfte der Führungskreise 1 und 2 einen individuellen Integritätsfaktor. Dieser Faktor wird jährlich ermittelt und berücksichtigt, inwiefern eine Führungskraft die Themen Integrität und Compliance in ihrem täglichen Handeln umsetzt und diese in ihrem Umfeld aktiv unterstützt und vorantreibt.

Das Compliance Review Board (CRB) steuert und überwacht die Ausgestaltung und Implementierung unseres Compliance-Programms und dient dazu, Compliance als Führungsaufgabe in allen Geschäftsbereichen zu verankern. Es setzt sich aus dem Gesamtvorstand sowie ausgewählten Zentralbereichsleitern zusammen und tagt einmal im Quartal unter der Leitung des Chief Compliance Officers. Unterstützt wird das CRB von den Divisional Compliance Review Boards, die die Umsetzung des Compliance-Programms in den Divisionen steuern und überwachen.

Unsere Tochtergesellschaften werden durch Compliance Manager betreut. Darüber hinaus übernimmt jede Divisionsleitung, jede Geschäftsführung und jeder Fachbereichsleiter von Bilfinger Verantwortung für das interne Kontrollsystem (IKS) in ihrem bzw. seinem jeweiligen Verantwortungsbereich.

Unser internationales Netzwerk von Compliance-Botschaftern (Compliance Representatives) soll sicherstellen, dass Mitarbeiter in den Geschäftseinheiten einen lokalen Compliance-Ansprechpartner haben. Die Compliance Representatives sind speziell geschulte Mitarbeiter, die zusätzlich zu ihrer Hauptfunktion im Unternehmen ihre Kollegen bei Compliance- und Integritätsfragen unterstützen und so die Präsenz und Visibilität des Themas Compliance an ihrem Standort stärken. Die Compliance Representatives tauschen sich regelmäßig mit Corporate Compliance aus und bringen Erfahrungen und Herausforderungen der einzelnen Standorte zur Weiterentwicklung des Compliance-Programms ein.

Wesentliche Risiken
Compliancegerechtes Verhalten hat für uns zentrale Bedeutung. Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien, international anerkannte Verhaltensstandards oder freiwillige Selbstverpflichtungen können nicht nur zu einer erheblichen Beeinträchtigung unserer Reputation führen, sondern unter anderem auch hohe Bußgelder nach sich ziehen. Diesen Risiken begegnen wir mit unserem umfassenden Compliance-System und den hier dargestellten Maßnahmen. Negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder aus unseren Produkten und Dienstleistungen ergeben könnten, sehen wir nicht.