20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Strategien, Maßnahmen und erreichte Ziele

Gesetzestreues Verhalten
 
Seit Gründung der Agentur vor über 35 Jahren ist es Chefsache, auf Recht und Gesetz zu achten. Gesetzestreues Verhalten ist tief in unserer DNA verankert und bildet sich in all unseren Prozessen ab. Nicht zuletzt über unsere Leitlinien, aber auch generell in der täglichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden vermitteln wir allen Mitarbeitenden, dass langfristiger Unternehmenserfolg auf Grundlage eines wertebasierten Verhaltens aufbauen kann.
 
Selbstverständlich richten auch unsere Kunden regelmäßig die Erwartung an uns, uns juristisch korrekt zu verhalten und uns mit deren Compliance-Richtlinien einverstanden zu erklären. Zusätzlich fordern Stakeholder wie unsere Banken dies ein. 
Eine Compliance-Richtlinie im engeren Sinne existiert nicht. 
 
Überprüfung
 
Über die turnusmäßigen Jahresabschlussarbeiten unseres Wirtschaftsprüfers ist das Arbeiten nach Recht und Gesetz sichergestellt.
 
Verantwortung
 
Compliance liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung und im Board, also der zweiten Führungsebene. Hier werden auch Kundengewinnungs- und bindungsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten besprochen und verabschiedet. Bei der Umsetzung solcher Maßnahmen achten wir auf korrekte Belegführung der anfallenden Ausgaben, Versteuerung, Dokumentierung usw.
Bei Maßnahmen der Live-Kommunikation, z. B. Corporate Events, beraten wir unsere Kunden, wie sie gesetzeskonform einladen und bewirten können.
Durch diesen regelmäßigen Austausch erfolgt eine fortwährende Sensibilisierung der gesamten Führungsebene. 

Risiken
 
Da wir wie oben beschrieben die Gesetze und Compliance-Richtlinien beachten, bestehen keine wesentlichen Risiken diesbezüglich in unserer Geschäftstätigkeit.

Ziele
 
Ziele im Bereich gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten wurden im Berichtsjahr nicht formuliert. Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen in Kriterium 3 zur Etablierung eines Zielsystems.