20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Alle Mitarbeiter der DDVC verpflichten sich mit ihrem Arbeitsvertrag allen rechtlich relevanten Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Fairness und Integrität gegenüber der Gesellschaft, ihren Mitarbeitern sowie den Kunden und Partnern.

Zusätzlich beinhaltet der Arbeitsvertrag eine Antikorruptionsklausel, nach der jeder Mitarbeiter Zuwendungen jedweder Art, die ihm/ihr mit dem Ziel unlauterer Beeinflussung angeboten werden, zurückzuweisen und die Geschäftsführung zu informieren hat. 

Unsere Risikoanalyse hat ergeben, dass sich aus der Geschäftstätigkeit heraus keine resultierenden Risiken ergeben, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben könnten. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Rechtskonformität innerhalb unseres Unternehmens und dafür zuständig, dass der Unternehmensbetrieb nach den geltenden Gesetzen erfolgt. 

Darüber hinaus haben wir uns aufgrund unserer Unternehmensgröße im betreffend Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse noch nicht breiter aufgestellt. Aufgrunddessen werden derzeit keine Ziele in dem Bereich verfolgt.