20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Oberstes Ziel der Aktivitäten der ALC - Alexander Letzsch Consulting ist transparentes, faires und gesetzeskonformes Handeln.

Die Entgegennahme von Retrozessionen wird abgelehnt, selbst dann, wenn dies der Kunde genehmigen würde, da in diesem Fall die Unabhängigkeit des Beraters nicht mehr gewährleistet werden könnte.

Jegliche Form von Korruption wird prinzipiell abgelehnt.

Im Rahmen des onboarding von Kunden werden Background Prüfungen vorgenommen. Politisch Exponierte Persönlichkeiten werden in der Beratungspraxis nicht angenommen. Ferner haben wir eine "heat map" entwickelt, zur Definition akzepabler Kundengruppen und deren Herkunft.

Da wir hauptsächlich Deutsche Kunden in Form betriebswirtschaftlicher Beratung betreuen, die vielleicht einen unternehmerischen Bezug in das europäische Ausland haben, bestehen für uns im Tagesgeschäft keine Probleme mit der Herkunft der Kunden.

Ebenso werden grundsätzliche Massnahmen zur Geldwäscheprävention getroffen: Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Der Kunde - soweit Individuum - hat sich durch Personalausweis zu identifizieren, bei Firmenkunden reicht der Handelsregisterauszug oder der Verweis darauf.

Die Mittelherkunft bei Kunden muss bei Mandatsübernahme, wenn diese wesentlich für das Mandat sind, transparent offen gelegt werden.

Darüberhinaus sehen wir keine Verpflichtung und auch Notwendigkeit als Beratungsunternehmen weitere Massnahmen zur Korruptions- oder Geldwäschebekämpfung zu ergreifen. Wir haben weder öffentliche Auftraggeber, noch sind wir Vermögensverwaltend o.ä. für Unternehmen tätig. Einen entsprechenden gesetzlichen Sonderstatus in Geldwäscheangelegenheiten haben wir ebenfalls nicht. Damit sind die in diesem Zusammenhang stehenden Risiken gering.

Die Wahrung der vorstehenden Prinzipien und deren Umsetzung obliegt dem Eigentümer, der als einzig zeichnungsberechtigter für die Annahme von Mandaten verantwortlich zeichnet.

Damit sind Massnahmen im Unternehmen umgesetzt, die die rechtlichen Standardanforderungen in Deutschland übertreffen. Weitere Massnahmen sind aufgrund der Unternehmensgrösse derzeit auch nicht angezeigt. EIne Überprüfung wäre bei der Beschäftigung von Mitarbeitern angezeigt.

Weitere Risiken aus der Geschäftstätigkeit sind nicht ersichtlich.