20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Maßnahmen & Prozesse

Um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften jederzeit sicherzustellen und Korruption zu vermeiden, hat Hessenwasser Compliance-Richtlinien in Kraft gesetzt. In den Verhaltensgrundsätzen sind die grundlegenden Regeln für ein verantwortungsbewusstes Handeln beschrieben. Das Regelwerk zum compliance-konformen Umgang ergänzt die Verhaltensgrundsätze um konkrete Vorschriften für das Verhalten gegenüber Geschäftspartnerschaften und Behörden, zudem gibt es konkrete Leitlinien für den Umgang mit Spenden und Sponsoringmaßnahmen. Die gesamte Belegschaft hat die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze per Unterschrift bestätigt.

Neue Kolleg*innen verpflichten sich beim Eintritt ins Unternehmen zur Einhaltung der Verhaltensgrundsätze. Für die Beschäftigten im Zentrallabor gelten zusätzliche Vorschriften im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit. Darüber hinaus verpflichten sich alle Beschäftigten, die Richtlinien zur IT-Sicherheit einzuhalten. Diese strengen gesetzlichen Vorschriften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gelten für alle Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Die Geschäftsführung erhält einen jährlichen Zwischen- sowie Bericht vom Compliance-Beauftragten.

Bei Unsicherheiten zu den Compliance-Richtlinien können sich die Beschäftigten an ihre Führungskraft oder den Compliance-Beauftragten wenden. Letztere stehen für Fragen und Beratung im Zusammenhang mit den Richtlinien zur Verfügung. Den Compliance-Beauftragten können zudem Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften oder Verdachtsfälle vertraulich und auf Wunsch anonym gemeldet werden. Im Berichtsjahr wurden 10 Vorgänge auf Konformität mit den unternehmenseigenen Compliance-Regeln überprüft: Es gab keine Verstöße.  

Verantwortlichkeit

Die Verantwortlichkeit zur Compliance liegt bei der Geschäftsführung, den Führungskräften und jedem einzelnen Mitarbeitenden (siehe Verhaltensgrundsätze) sowie beim Compliance-Beauftragten als allgemeinen Ansprechpartner. Die Beschäftigten der Hessenwasser werden zudem im Führungskräftegespräch sowie persönlich in den zweimal jährlich sattfindenden MA-Unterweisungen (ASI) von ihren Vorgesetzten zu dem Thema sensibilisiert.

Risiken

Als wesentliche Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und Dienstleistungen ergeben, wurden die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen bei Rechtsverstößen in Form von Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen oder strafrechtliche Verfolgung identifiziert. Dies könnte einen allgemeinen Reputationsverlust der Hessenwasser, insbesondere der Glaubwürdigkeit betreffend, herbeiführen.