20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Compliance- und Wertemanagementsystem beinhaltet u. a. den Verhaltenskodex, das Organisationshandbuch, die Führungsgrundsätze, den Umgang mit Geschäftspartnern sowie eine nachhaltige Geschäftspolitik. Das Managementsystem dient als Nachweis, dass alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen erfüllt werden (Minderung des Haftungsrisikos).  

Die Zielstellungen sind unter anderem die Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter, die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Kunden oder der Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens. Es werden keine quantitativ messbaren Zielwerte erhoben.  

Eine der Geschäftsführung unterstellte Compliance Managerin unterstützt die WBM bei der Sicherstellung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens. (siehe hierzu auch Leistungsindikator GRI SRS 102-16). Der WBM-Verhaltenskodex enthält Grundsätze zur gesellschaftlichen Verantwortung und Nachhaltigkeit, Nicht-Diskriminierung, Anti-Korruption, redlicher und regelgetreuer Führung der Geschäfte, Vertraulichkeit und Datenschutz sowie zur professionellen Kommunikation nach außen. Der Verhaltenskodex und weitere Dokumente zum gesetzes- und richtlinienkonformen Verhalten der WBM sind öffentlich einsehbar unter:
https://www.wbm.de/de/unternehmen/unternehmenskultur/. Die Einhaltung wird durch die Führungskräfte sowie durch regelmäßige interne und externe Prüfungen kontrolliert.  

Das Compliance- und Wertemanagementsystem der WBM wurde Ende 2018 bereits zum dritten Mal überprüft und 2019 positiv beurteilt und zertifiziert. Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung unseres Compliance- und Wertemanagementsystems wird die WBM kontinuierlich voranbringen – in diesem Rahmen wird dem Verhaltenskodex der WBM ein besonderes Augenmerk gewidmet. Mitarbeiter sowie Geschäftspartner können sich bei Fragen zu Compliance-Themen an den unmittelbaren Vorgesetzten, den externen Ombudsmann oder an die unternehmensinterne Compliance Managerin wenden. Darüber hinaus werden sie durch Compliance-Schulungen im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte im Geschäftsalltag sensibilisiert. Sollten Compliance-Vorfälle auftreten, obliegt deren Weiterverfolgung und Aufklärung der Stabstelle Compliance Management, bzw. den staatlichen Behörden. Mitarbeiter und Führungskräfte werden durch regelmäßige Prüfungen und Schulungen zum Compliance- und Wertemanagement geschult. In der Compliance-Risikomatrix werden die Risiken regelmäßig hinsichtlich Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen Auswirkungen erfasst und gesonderte Maßnahmen zur Gegensteuerung ermittelt. Wesentliche Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit, aus den Geschäftsbeziehungen sowie aus den Produkten und Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben sind vorhanden, es wurden jedoch keine Korruptionsvorfälle für 2019 bestätigt. Darüber hinaus wurden im Rahmen eine Projektgruppe alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die EU-DGSVO zu erfüllen.