Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Das Handeln nach ethischen Grundsätzen und die Einhaltung aller Gesetze und Richtlinien ist fest verankerter Bestandteil der Compliancekultur von Help. Die Grundlage hierfür hat Help durch die Verfassung eines umfangreichen
Verhaltenskodex geschaffen, in welchem das gemeinsame Verständnis für Werte und Compliance festgehalten wurde.
Darüber hinaus gelten separate Richtlinien zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung. Help wird mit finanziellen Mitteln von einer Vielzahl von Gebern und Spendern betraut. Damit ist die große Verantwortung verbunden, Korruption zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Mittel korrekt und transparent für Geber, Spendende, Partner und Begünstigte ausgegeben werden.
Die
Help-Richtlinie zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung folgt den Grundsätzen und Standards, wie sie der
VENRO Verhaltenskodex für Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle erfordert. Help hat eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Korruption jeglicher Art oder unter jedweden Umständen, gleich ob sie von Mitarbeitenden, Freiwilligen, Auftragnehmern oder Partnern begangen wird.
Die Grundsätze, Regeln und Verfahren dieser Richtlinie zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung gelten für
- alle Mitarbeitende von Help - in der Zentrale in Bonn sowie in den Hilfsprogrammen in den Ländern, in denen wir tätig sind
- Mitarbeitende von Partnern oder Projekten, die Unterstützung durch Help erhalten
- Consultants und andere freiberufliche Berater, die von Help beauftragt werden
- Mitglieder der Help-Gremien und Freiwillige, die sich an unserer Arbeit beteiligen.
Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinie werden sanktioniert, durch Disziplinarmaßnahmen (Abmahnungen oder Entlassungen), Schadenersatz oder rechtliche Konsequenzen.
Auch für Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinie gibt es geregelte Verfahren, bestehend aus Richtlinien zum internen und externen
Beschwerdemanagement. Auf diesem Wege sollen Mitarbeitende und Außenstehende Hinweise über mögliches Fehlverhalten von Help-Angehörigen melden. Diese Hinweise können je nach Art und Umfang an den jeweiligen
Landesdirektor, an die
Help Zentrale in Bonn oder die
Ombudsperson gerichtet werden. Alle Hinweise, die die Bereiche „Betrug und Korruption“, „Sexuelle Belästigung“ sowie sonstiges strafrechtlich relevantes Verhalten betreffen, werden an die
Stabsstelle Compliance gemeldet. Diese leitet in Zusammenarbeit mit der
Stabsstelle Interne Revision alle internen Untersuchungen.
Eine weitere Vorgehensweise zur Meldung eines Korruptionsfalls oder Korruptionsverdachts ist in der
Help-Whistleblowing-Richtlinie beschrieben.
Kontrollsysteme: Die Ermittlungen bei einem Korruptionsverdacht oder -vorfall sollen aufzeigen, wo ein Mangel an Aufsicht und/oder eine Störung oder Abwesenheit von Kontrolle aufgetreten ist. Erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollsysteme werden in einem Untersuchungsbericht dokumentiert und sind unverzüglich umzusetzen. Weiterverfolgung und Nachkontrollen werden im Rahmen der internen Revision und des Qualitätssicherungsprozesses stattfinden.
Verantwortung für Compliance Management und Führungspersonal in der Help-Zentrale und in den Länderprogrammen sind verantwortlich für eine Kultur, in der Korruption inakzeptabel ist. Sie müssen die Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinien sicherstellen.
Das Führungspersonal ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass alle Mitarbeitende unter ihrer Aufsicht eine Kopie der Richtlinie in einer Sprache, die sie verstehen können, erhalten. Der Empfang der Richtlinie ist durch Unterschrift zu bestätigen.
Das Führungspersonal ist ebenso dafür verantwortlich, die Mitarbeitenden über den Whistleblowing-Mechanismus (siehe S.7: "Meldung von Vorfällen / Mitteilungspflicht") zu informieren und die Mitarbeitenden dazu zu ermutigen, Korruptionsverdachtsfälle zu melden.
Führungskräfte und Beschäftigte werden für das Thema Korruptionsbekämpfung auf verschiedene Weise sensibilisiert. Die Grundsätze, Regeln und Verfahren dieser Richtlinie zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung sind fester Bestandteil von Arbeitsverträgen, Beraterverträgen und Partnerverträgen. Um allen Mitarbeitenden den verpflichtenden Charakter zu verdeutlichen, werden der Verhaltenskodex und alle anderen Kodizes von den Mitarbeitenden unterschrieben. Mit der Unterschrift erkennt der Mitarbeitende an, dass eine Missachtung der Bestimmungen des Kodex vertragliche Konsequenzen und die Kündigung zur Folge haben kann.
Compliance relevante Aspekte werden in Jour Fixe Veranstaltungen immer wieder besprochen. Wenn Richtlinien wie das Procurement Manual überarbeitet werden, erhalten die betroffenen Beschäftigten dazu Schulungen, auch zu den Aspekten der Korruptionsvermeidung.
Die für 2019 gesetzten Ziele zur Vermeidung von Korruption wurden erreicht. Es gab keine Verstöße gegen die Antikorruptionsrichtlinie bzw. gegen den Code of Conduct von Help
Zu den potenziellen Hauptgebieten mit
Korruptionsrisiken gehören unter anderem:
- Landesrisiken: Diese können in bestimmten Ländern oder in bestimmten Kontexten je nach Praxis, Wahrnehmung und Akzeptanz variieren.
- Nothilfe: Zeitdruck und Sicherheitskontext können das Risiko erhöhen.
- Sektoren, die ein Projekt abdeckt, können jeweils spezifische Risiken darstellen (z. B. im Baubereich).
- Partner: Abhängig von der Größe, Struktur, Führung der Partner, ihrer politischen Beteiligung oder Verbindungen, ihrer Verwaltungsstruktur und internen Kontrollsysteme können spezifische Risiken bestehen.
Alle Help-Büros – Bonner Zentrale und Programm- und Projektbüros vor Ort – sollen zukünftig eine Analyse der Korruptionsrisiken in ihren Einsatzgebieten und spezifischen Kontexten durchführen, um besonders korruptionsanfällige Tätigkeitsbereiche zu identifizieren. Auf Grundlage der Ergebnisse der
Risikobewertung sollen zukünftig angemessene Risikominderungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, inklusive Verfahren und angemessene Kontrollmechanismen zur Reduzierung von potenziellen oder festgestellten Risiken. Diese müssen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Effizienz überwacht und regelmäßig analysiert werden.