20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Pröckl GmbH toleriert keinerlei Art von Korruption oder Bestechung. Das gilt sowohl für die Mitarbeiter als auch die Geschäftsführung. Dieses Thema ist ein fester Bestandteil der Unternehmenspolitik.

Die allgemeinen Compliance Richtlinien werden angewendet und schließen Korruption und andere Gesetzesverstöße bei der Pröckl GmbH aus. Alle Mitarbeiter werden zur Einhaltung der Verhaltensrichtlinien inkl. Compliance-Richtlinien in unseren Führungsgrundsätzen aufgefordert.

Die Verantwortlichkeit für alle Compliance-relevanten Themen obliegt der Geschäftsführung.
Eventuelle Vorfälle können über unser Beschwerde- und Incidentmanagement, kommuniziert auf unserer Webseite, gemeldet werden.

Ein geringes Restrisiko bleibt erhalten, da die Mitarbeiter und Verantwortlichen ggf. unbewusst aufgrund fehlender Rechtskenntnisse o. ä. handeln. Den Risiken wirken wir mit unseren Schulungen, Gesprächen und der Unterstützung unserer Rechtsabteilung entgegen.

Bisher hatten wir noch keine Gesetzes- und richtlinienverletzendes Verhalten in unserem Unternehmen. Eine Antikorruptionsrichtlinie gibt es nicht. Zuständig für die Einhaltung und regelmäßige Überprüfung der Gesetzeslage ist die Geschäftsführung. Diese Verantwortung ist nicht übertragbar. Verstöße gegen die aktuelle Gesetzeslage würden zur Anzeige gebracht.

Ein CSR Indicent Report wird aktuell nicht erstellt, da es in 2020 zu keinen Vorfällen kam.