20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Compliance-Management
Governance, also die unternehmerischen Mühen, Verfehlungen zu vermeiden, obliegt als wesentlicher Bestandteil der Malteser Unternehmensstrategie der Verantwortung des geschäftsführenden Vorstands. Dazu hat die Geschäftsleitung Malteser Verbund 2018 ein Compliance-Management etabliert, mit dem die Anforderungen der Arbeitshilfe Nr. 182 der Deutschen Bischofskonferenz (Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht, 3. Auflage, 2014) umgesetzt werden. Die verbundweit gültige Verhaltensrichtlinie ist ein wesentlicher Baustein des Compliance-Management-Systems (vgl. Krit. 6). Ein nicht-weisungsgebundener Compliance-Beauftragten ist Ansprechperson und überprüft die Einhaltung der Compliance-Richtlinie, der Antikorruptionsrichtlinie und der Verhaltensrichtlinie im Verbund, wozu er uneingeschränkten Einblick in alle Dokumente und Prozesse hat. Verstöße und Verdachtsfälle werden im interdisziplinären Compliance-Board besprochen, das regelmäßig tagt und Compliance-relevante Sachverhalte bespricht. Damit die Compliance-Kultur im Verbund nachhaltig verankert wird, sind (zum Teil verpflichtende) Schulungen vorgesehen, die unter anderem online umgesetzt werden. Konkrete Ziele wurde in diesem Bereich bisher nicht definiert.

Externe Ombudstellen
Neben dem internen Compliance-Beauftragten steht für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Verbundes eine externe Ombudsstelle zur Verfügung. Diese kann kontaktiert werden, wenn jemand ein Verhalten, das nicht im Einklang mit dem Malteser Selbstverständnis und der Verhaltensrichtlinie steht, melden möchte. Weitere externe Ombudstellen gibt es für Vorfälle bzw. Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt: Hier stehen den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Verbundes stehen neben den Präventionsbeauftragten als interne Ansprechpersonen sechs Fachberatungsstellen als externe Ombudsstellen zur Verfügung (in Bochum, Westerburg, Nürnberg, Freiburg, Berlin und Dresden).  

Internes Revisionssystem
Das Interne Revisionssystem ist im Malteser Hilfsdienst (MHD) seit vielen Jahren etabliert. Es wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte geprüft und entspricht dem Prüfungsstandard IDW PS 983.  Aufgaben der internen Revision sind u.a. Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher/satzungsrechtlicher Vorschriften, Überprüfung der Einhaltung unternehmensinterner Regelungen und Aufdeckung von dolosen Handlungen. Festgestellte Verstöße und vermeintliche oder tatsächliche dolose Handlungen werden lückenlos aufgedeckt.  

Transparenz
Wichtig sind dem MHD auch Klarheit und Transparenz zu den ihm anvertrauten Mitteln. Ein externer Wirtschaftsprüfer prüft jährlich den Jahresabschluss und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Die Jahresberichte enthalten das Jahresergebnis, die Spendenbilanz und Angaben über die Mittelverwendung. Der MHD ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. und nimmt an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft teil.

Glaubwürdigkeit
Nicht regelkonformes Verhalten gefährdet die Glaubwürdigkeit des MHD und ist somit ein großes Risiko für eine auf Spendengelder und Mitglieder angewiesenen Hilfsorganisation. Neben einem möglichen Imageschaden leidet bei (systematischem) Fehlverhalten das Vertrauen von Klient:innen, Ehrenamtlichen und Öffentlichkeit. Daneben kann die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen zum Wegfall öffentlicher und privater Zuschüsse und somit zur Schließung von Diensten und Angeboten führen.