20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

SBH hat sich im Rahmen der Verantwortlichkeit sowohl gegenüber der Öffentlichkeit im Allgemeinen als auch gegenüber den Mitarbeitern zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu erarbeiten, diese kontinuierlich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überdenken und nachhaltig umzusetzen. Die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter ist ein Teil dieser Maßnahmen und verfolgt das Ziel, Vorgesetzte und Mitarbeiter zum sachgerechten Umgang mit potenziellen Korruptionsgefahren und Verdachtsmomenten zu sensibilisieren. Die Schulungen in Kooperation mit dem Dezernat für Interne Ermittlungen der Polizei führt die Stabsstelle Compliance mehrmals im Jahr als Inhouse-Veranstaltung durch. SBH folgt dabei den Richtlinien der für die der Freien und Hansestadt Hamburg zugeordneten Behörden und Unternehmen. Zur Vermeidung von Korruption und anderen Gesetzesverstößen werden die verschiedenen Bereiche durch Kontrollmaßnahmen überwacht. Die Kontrollmaßnahmen verfolgen dabei einen risikobasierten Ansatz und werden auf der Grundlage eines jährlichen Kontrollplans durchgeführt und enthalten im Bedarfsfall Vorschläge zu Minimierung des Korruptionsrisikos.  

Für das Thema Compliance ist bei SBH ein Mitarbeiter in Vollzeit zuständig. Dieser ist der Geschäftsführung direkt unterstellt. Er berichtet regelmäßig und bei Bedarf ad hoc über wesentliche und relevante Vorkommnisse an die Geschäftsführung. Außerdem dokumentiert er in einem jährlichen Tätigkeitsbericht die Wirksamkeit von implementierten Verfahren zur Prävention von Korruption und sonstigen Gesetzesverstößen. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter von SBH sind verpflichtet, regelmäßig an einer Informationsveranstaltung zur Korruptionsprävention teilzunehmen. Zusätzlich steht der für Compliance zuständige Mitarbeiter im regelmäßigen Kontakt mit den Mitarbeitern und unterstützt diese bei der Umsetzung von relevanten Prozessen und Maßnahmen.  

SBH hat das Ziel, Vorgesetzte und Mitarbeiter zum sachgerechten Umgang mit Korruptionsgefahren und sonstigen Verdachtsmomenten zu sensibilisieren. In den vergangenen Jahren hat es bei SBH keinen relevanten Vorfall gegeben, dieses Ziel wurde erreicht. Die wesentlichen Risiken von SBH liegen im Bereich der Beschaffung und im Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen. Die Transparenz und Vollständigkeit dieser Vorgänge hat dabei in diesen Bereichen besondere Bedeutung.