20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Das Deutsche GeoForschungsZentrum GFZ als öffentlich geförderte Einrichtung bekennt sich klar zu ethischen Grundsätzen und den geltenden Rechtsnormen. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien und das Verhindern von Korruption.

Im Rahmen der Korruptionsprävention hat der Vorstand auf der Basis der Richtlinie zur Korruptionsprävention des Bundes eine Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention ernannt. Diese Funktion wird von der Innenrevisorin des GFZ wahrgenommen. Zur Vorbeugung von Korruption stellt das GFZ seinen Führungskräften und Beschäftigten Informationen zu diesem Thema zur Verfügung, u.a. zum Verhalten im Zusammenhang mit angebotenen Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen sowie zum Thema Nebentätigkeiten. Die korruptionsgefährdeten Arbeitsbereiche, aber auch alle anderen MitarbeiterInnen, werden für das Thema sensibilisiert. Zu diesem Thema erfolgen regelmäßige Schulungen aller MitarbeiterInnen über ein E-Learning-Programm mit sieben Entscheidungssituationen aus dem Arbeitsalltag des GFZ, das an die jährliche Unterweisung zur Arbeitssicherheit gekoppelt ist. Anzeichen für Verdachtsfälle von Korruption haben sich in dem bis 2019 reichenden Berichtszeitraum nicht ergeben.

Die Innenrevision berichtet dem Vorstand regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Prüfungstätigkeit, der seinerseits das Kuratorium (Aufsichtsgremium) informiert. Im sensiblen Bereich des Datenschutzes wird das GFZ durch einen internen Datenschutzbeauftragten beraten. Die Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis hält das GFZ ein und hat eine Ombudsperson ernannt. Das GFZ setzt das Vier-Augen-Prinzip in allen wesentlichen Unternehmensbereichen konsequent ein, um Missbrauch und Korruption zu verhindern, nicht nur im Vergabebereich.

Um das Bewusstsein am GFZ für die Wichtigkeit der Einhaltung der geltenden Gesetze und Richtlinien und die Kenntnis der Beschäftigten über die vorhandenen Regelungen weiter zu stärken, ist perspektivisch der Aufbau eines Compliance Management Systems und als ein wichtiger Baustein die Verabschiedung eines Verhaltenskodex geplant. Noch gibt es keine entsprechenden konkreten Zielsetzungen.