Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Einen Prozess haben wir noch nicht final festgelegt. Im Zuge der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2021 ein Verhaltenskodex erstellt, dort werden auch die Risiken beleuchtet. Im geschäftlichen Alltag sehen wir ein Risiko der Korruption bei der Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen. So muss unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsbekämpfungsgesetze vermieden werden, die Dienstausübung, insbesondere Beschaffungsentscheidungen, mit der Gewährung von Drittmitteln zu verknüpfen. In dem Verhaltenskodex finden sich auch Leitlinien und Grundsätze für werte- und gesetzeskonformes Verhalten im geschäftlichen Alltag. Der Kodex orientiert sich an internationalen Standards.
Beispiele für den Umgang mit Risiken:
- Einhaltung von Arbeitnehmerschutzkriterien – Unsere Personalbeauftragte hat den erhöhten Schutz für bestimmte Personengruppen sowie das Wohlergehen besonders Schutzbedürftiger im Auge, etwa Schwerbehinderter, Jugendlicher oder schwangerer Frauen. Unter diesen Aspekt fallen auch die Gesetze über die Arbeitszeit.
- Einhaltung von Arbeitssicherheitskriterien – Sicherheitsbeauftragte erhält Prüfberichte und kümmert sich um zeitnahe Beseitigung anfallender Mängel und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Unfallverhütung. Außerdem findet ein regelmäßiger Austausch mit unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit statt.
- Beachtung von Umweltstandards – Prüfung durch TÜV im Rahmen der Zertifizierung DIN EN ISO 14001.
- Einhaltung der Datenschutzvorgaben – Regelmäßiger Austausch mit einem externen zertifizierten Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte hält regelmäßig Schulungen für die Beschäftigten in der GVS-Zentrale.
- Innerbetriebliche Vorgaben bei Kundenangeboten und Verträgen – Die Erteilung von Aufträgen/Bestellungen darf nur nach Freigabe durch ein Mitglied der Geschäftsführung / des Vorstandes erfolgen.
- Korruptionsprävention – Zur Prävention haben zwei Mitarbeiter*innen der GVS-Zentrale an folgender Veranstaltung teilgenommen: „Med Tech Kompass – Healthcare Compliance-Schulung für Unternehmen und medizinische Einrichtungen“. Eine schriftliche Compliance-Richtlinie wurde in unseren Verhaltenskodex mit aufgenommen. Wir wollen unsere Geschäfte transparent und ehrlich durchführen und verbieten daher sowohl direkte als auch indirekte Bestechungsgelder. Bereits Hinweisen auf die unangemessene Gewährung bzw. Annahme von Vorteilen wollen wir nachgehen und unübliche Zahlungsbedingungen sollten genau hinterfragt werden. Wir erwarten von allen Mitarbeiter*innen ein besonderes Maß an Verantwortungsbewusstsein und integrer Haltung. Für die Compliencethemen ist die Geschäftsleitung verantwortlich.
- Innerbetriebliche Vorgaben bei Zahlungen – Für Zahlungen gilt das Vieraugenprinzip.