20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt neben der Geschäftsführung bei einem Compliance-Beauftragten der AWG. 

Die AWG und die WVW orientieren sich an den Compliance-Vorgaben und den Compliance-Richtlinien der Konzernmutter sowie der Stadt Wuppertal. Die Geschäftsleitung (Geschäftsführung und alle Abteilungs- sowie Betriebsleiter) hat sich bereits vor der Verabschiedung durch konkrete Inhalte aktiv in die Erstellung der Compliance-Vorgaben und -Richtlinien eingebracht. Somit ist gewährleistet, dass neben der Geschäftsführung auch alle Geschäftsleitungsmitglieder entsprechend sensibilisiert sind und die Compliance-Vorgaben und -Richtlinien in den Unternehmen eingehalten werden.

Zusätzlich werden durch die interne und Konzen-Revision sowie durch die Wirtschaftsprüfer stichprobenhaft die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Standards überprüft. Die Gesellschaft verfügt über eine eigene Revisionsstelle und ist in die Konzernrevision der WSW einbezogen.
 
Mitarbeiterorientierte Angebote, die u. a. in den Kriterien 8 und 15 vorgestellt werden, berücksichtigen rechtliche und steuerliche Grundsätze. Diese werden ergänzend in Betriebsvereinbarungen geregelt. 

Risiken und Ziele

Durch die zuvor beschriebenen Maßnahmen werden die Risiken weitestgehend reduziert.

Unabhängig hiervon gibt es im Rahmen des bestehenden Risikomanagements einen Risikokatalog, in dem die Risiken (z.B. Vertragsstörung US.Lease, Änderung der Wertstoff- und Abfallgesetze und der entsprechenden Verordnungen) sowie die entsprechenden Maßnahmen zu deren Risikoverringerung dargestellt werden. Dieser Risikokatalog wird kontinuierlich aktualisiert und dem Aufsichtsrat sowie den Gesellschaftern vorgelegt.

Eine Risikoanalyse im Hinblick auf gesetzeskonformes Verhalten erfolgt im kommenden Berichtsjahr. Weitergehende Ziele wurden im Berichtsjahr 2021 nicht formuliert.