20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Zur Vermeidung von rechtswidrigen Handlungen und insbesondere von Korruption lassen sich vor allem drei Hauptstandards nennen.

  1. Wir arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip. Bestellung, Warenannahme, Bezahlung der Rechnung laufen über verschiedene Arbeitsstellen/Personen.
  2. Revision von Großaufträgen im Sinne der Prüfung des Angebots: Also was hat es das Unternehmen wirklich gekostet und was ist dem Kunden letztendlich berechnet worden.
  3. Regelmäßige Durchführung von Belehrungen zu Vorteilsannahme/Bestechungen etc. Dazu gehören auch Geschenke (Weihnachten, ...). Jedes Geschenk muss angezeigt werden und gilt grundsätzlich als Firmengeschenk.

Die Umsetzung der Strategien, Maßnahmen, Standards und Prozesse wird durch die Geschäftsführung überprüft. Das Thema Compliance liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung.
Konkrete Zielsetzungen bestehen im Compliancebereich nicht.

Aus unserer Geschäftstätigkeit bzw. unseren Geschäftsbeziehungen ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.