20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die GROSS GmbH verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Für die Umsetzung ist die Geschäftsführung verantwortlich, unterstützend hat das Unternehmen einen Rechtskataster-Beauftragten bestellt.

Vor allem Mitarbeitende der Vertriebs- und Projektabteilungen werden auf eine rechtskonforme Abwicklung geschult und stimmen sich dazu regelmäßig mit der Geschäftsführung ab. Alle Mitarbeitenden sind zudem angehalten, gesetzeswidrige Anfragen bei der Geschäftsführung zu melden.

Den Großteil ihrer Geschäftstätigkeit übt die GROSS GmbH in der Bundesrepublik Deutschland aus, wo bereits durch den deutschen Staat umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption etabliert sind. Tätigkeiten im Ausland, speziell im außer-europäischen Ausland, liegen in der Regel Bestellungen durch deutsche Auftraggeber zugrunde, die ebenfalls nach deutschen Gesetzen und Richtlinien agieren und sich für die Bekämpfung von Korruption einsetzen.

Aufgrund der wenig komplexen Unternehmensstruktur sind neben den genannten Maßnahmen und der generellen Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien keine weiteren Maßnahmen, Standards, Systeme oder Prozesse vorgesehen oder als notwendig erachtet, um ein gesetzeskonformes Verhalten sicherzustellen. Bisher haben wir in unserem Unternehmen kein gesetzeswidriges Verhalten feststellen können, was uns in unserer Vorgehensweise bestätigt. Aus diesem Grund gibt es derzeit und in der Vergangenheit keine definierten Ziele hinsichtlich des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens.

Da wir ausschließlich mit Unternehmen zusammenarbeiten, die ihren Stammsitz in Ländern mit einer geringen wahrgenommenen Korruption haben, sowie durch die seriöse und rechtskonforme Abwicklung unserer Geschäfte, können wir keine Risiken, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption haben, identifizieren.