20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die Stadt Münster hat Hinweise und Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption formuliert. Dort werden folgende Aspekte geregelt:

Verhaltensrichtlinien zur Verhütung von Korruption

•    Vergünstigungen
•    Geschäfts- bzw. Arbeitsessen, Allgemeine Veranstaltungen
•    Externe Veranstaltungen/Informationsveranstaltungen
•    Nebentätigkeit

Verhaltensrichtlinien bei Verdacht von Korruption

Dienst-, arbeits- und strafrechtliche Aspekte:

•    Dienst- und Arbeitsrecht
•    Strafrechtliche Folgen

Darüber hinaus existiert eine Ausschreibungs- und Vergaberichtlinie für die AWM. Dort werden u. a. folgende Vergabegrundsätze formuliert:

•    Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
•    Wettbewerbsgrundsatz
•    Gleichbehandlungsgebot/Diskriminierungsverbot
•    Transparenz/Korruptionsvorbeugung
•    Verhandlungsverbot
•    Gebot der Losvergabe / Mittelstandsförderung
•    Finanzierungsgrundsatz

Des Weiteren werden „Grundsätze der nachhaltigen Beschaffung“ genannt. So sind bei allen Vergaben Umweltaspekte zu beachten. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit schließt eine nachhaltige Beschaffung nicht aus, auch wenn diese teurer ist. Die Vergabestellen entscheiden im Einzelfall über die Beschaffung umweltfreundlicher Leistungen sowie über den Mehrpreis.

Verantwortliche

Das Justiziariat Verwaltungsführung der Stadt Münster ist Ansprechpartner für folgende Themen:

•    Datenschutz
•    Informationsfreiheitsgesetz
•    Korruptionsprävention (Ansprechstelle in Korruptionsfragen)

AWM-seitig sind die Betriebsleitung, die Führungskräfte, der Risikomanagementbeauftragte und alle Mitarbeitenden verantwortlich.

Risikokatalog der AWM Münster

Die AWM Münster verfügen über einen Risikokatalog, der folgende Bereiche umfasst:

1.    Strategierisiken
2.    Rechtsrisiken
3.    Ressourcenrisiken Finanzen
4.    Ressourcenrisiken Personal
5.    Ressourcenrisiken Anlagen
6.    Ressourcenrisiken Kfz und Sonstige Materialien
7.    Ressourcenrisiken IT
8.    (Außergewöhnliche) externe Einflüsse

Konkret geht es um die Aspekte Korruption, Unterschlagung/Vermögensdelikte, Datenschutzverletzungen und Tax Compliance.

Für jede Risikokategorie gibt es eine entsprechende Beschreibung und Konkretisierung sowie einen Verantwortlichen. Ziel ist die ganzheitliche Betrachtung der Risiken und die perspektivische Formulierung von Zielen und Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken.
Für das Risikomanagement ist die Betriebsleitung verantwortlich.

Die Risikoverantwortlichen nehmen jährlich zu den bestehenden Risiken im Hinblick auf den Istzustand Stellung bzw. identifizieren neue Risiken. Compliance-Risiken werden in einem gesonderten Kapitel unter den Rechtsrisiken inventarisiert.

Die Compliance-Themen sind ein Bereich im gesetzlich verpflichtenden Risikomanagementsystem. Die Compliance-Richtlinie wird den Verantwortlichen zur Kenntnis gegeben und ist im städtischen Intranet einzusehen.

Ziele

Weitergehende Ziele im Bereich gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten werden im Rahmen der Ausgestaltung der Vision 2030 erarbeitet und formuliert (vgl. Kriterium 3).