20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Die Verantwortung für das Thema Compliance liegt bei der Geschäftsführung. Eine Compliance-Richtlinie im engeren Sinne existiert nicht.

Wir gehen konform mit dem Verständnis gegen Korruption, das für den Landkreis Böblingen gilt.

Spezielle Regelungen zur Korruptionsprävention liegen beim RBB nicht vor. Allerdings gibt es neben einer Zuständigkeitsordnung spezielle Dienstanweisungen (z.B. Vergabe von Lieferungen und Leistungen, Annahme von Geschenken), die der Korruptionsprävention dienen.

Risiken werden, unabhängig von den genannten Aspekten, nicht gesehen.